NTRZFördErl,NI - Nutztierrassen-Zuchtfördererlass

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Redaktionelle Abkürzung
NTRZFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

Erl. d. ML v. 1. 8. 2020 - 102.2-60231/8.13-7 -

Vom 1. August 2020 (Nds. MBl. S. 742)

Geändert durch Erl. vom 1. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)

- VORIS 78450 -

Bezug: Erl. v. 14. 6. 2017 (Nds. MBl. S. 797)
- VORIS 78450 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8
Anlage

Abschnitt 1 NTRZFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Redaktionelle Abkürzung
NTRZFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO unter finanzieller Beteiligung des Bundes auf der Grundlage des GAKG Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen. Zweck der Förderung ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanforderungen oder geringerer Leistungen, die bei der Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen unter den geltenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen.

Ziele der Maßnahme sind die langfristige Erhaltung der Agrobiodiversität sowie die nachhaltige Nutzung dieser genetischen Ressourcen. Die Förderung ist Bestandteil der Agrobiodiversitätsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Landes Niedersachsen, die u. a. auf dem Nationalen Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der tiergenetischen Ressourcen aufbaut.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)

Abschnitt 2 NTRZFördErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Redaktionelle Abkürzung
NTRZFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

Gefördert wird die Zucht seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen für die Dauer von fünf Jahren. Die förderfähigen Rassen sind in der Anlage aufgeführt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)

Abschnitt 3 NTRZFördErl - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Redaktionelle Abkürzung
NTRZFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der Landwirtschaft i. S. von § 1 ALG, deren Zusammenschlüsse sowie andere Tierhalterinnen und Tierhalter, unbeschadet der gewählten Rechtsform, soweit sie Landbewirtschafterinnen oder Landbewirtschafter sind. Nicht gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie Personengesellschaften, bei denen die Beteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % beträgt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)

Abschnitt 4 NTRZFördErl - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Redaktionelle Abkürzung
NTRZFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

Zuwendungsvoraussetzungen sind der Sitz der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers sowie die Haltung der Tiere in Niedersachsen.

Voraussetzung ist außerdem, dass sich die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger verpflichtet, für die Dauer von fünf Jahren (Verpflichtungszeitraum)

  • mindestens mit der aufgrund des Erstantrags geförderten Anzahl Nutztiere zu züchten,

  • diese Tiere in ein Zuchtbuch eintragen zu lassen, das von einer tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtorganisation geführt werden muss, die dafür ihren räumlichen Tätigkeitsbereich in Niedersachsen hat und mit diesen Tieren an einem Erhaltungszuchtprogramm einer Züchtervereinigung teilzunehmen, so dass die Tiere innerhalb eines Zwölfmonatszeitaumes, bei Pferden zweimal innerhalb des Verpflichtungszeitraumes, in Reinzucht angepaart werden oder Nachkommen geboren wurden, die im entsprechenden Zuchtbuch eintragungsfähig sind,

  • bei Schafen für je 50 beantragte weibliche Tiere mindestens einen gekörten und in das Zuchtbuch eingetragenen Bock nachzuweisen,

  • der Einrichtung, die das betreffende Erhaltungszuchtprogramm durchführt, alle vorhandenen genetisch relevanten Daten bereitzustellen und

  • sich bereit zu erklären, auf Anfrage zur Gewinnung von Material für den Aufbau der Mindestreserve der "Deutschen Genbank für landwirtschaftliche Nutztiere" beizutragen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)