Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schweinen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schweinen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchwWERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78512
RdErl. d. ML v. 19 .5. 2020 - 203-42140-34 -
Vom 19. Mai 2020 (Nds. MBl. S. 643)
- VORIS 78512 -
Bezug: RdErl. v. 18 .4. 2018 (Nds. MBl. S. 354)
- VORIS 78512 -
Die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schweinen gemäß § 16 Abs. 1 TierGesG hat nach den folgenden Grundsätzen zu erfolgen.
In Anwendung des § 12 Abs. 1 AGTierGesG ist bei Bestands- oder Teilbestandstötungen die Anzahl der Tiere im Rahmen einer Bestandsbegehung von Amts wegen zu erfassen und entsprechend dieser Richtlinie zu kategorisieren.