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  • ab 01.10.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 SchwWERdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schweinen
Redaktionelle Abkürzung
SchwWERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

5.1 Dieser RdErl. tritt am 1.10.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

5.2 Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30.9.2020 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5.1 des Runderlasses vom 19. Mai 2020 (Nds. MBl. S. 643)

An
die Landkreise und kreisfreien Städte und die Region Hannover
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Niedersächsische Tierseuchenkasse
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen