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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 BLRL SE-Erl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Organisationen zur Sicherung der sozialen Infrastruktur aufgrund der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine (Billigkeitsrichtlinien Soziale Einrichtungen)
Redaktionelle Abkürzung
BLRL SE-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21140

Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erlasses vom 28. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 210)

An das
Niedersächsische Landesamt für Jugend Soziales und Familie