Abschnitt 7 BLRL SE-Erl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Organisationen zur Sicherung der sozialen Infrastruktur aufgrund der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine (Billigkeitsrichtlinien Soziale Einrichtungen)
- Redaktionelle Abkürzung
- BLRL SE-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21140
Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erlasses vom 28. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 210)
An das
Niedersächsische Landesamt für Jugend Soziales und Familie