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  • ab 03.04.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 WHWUHErl 2023 - Anweisungen zum Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung von Hilfen für vom Weihnachtshochwasser 2023 verursachte Schäden bei Unternehmen und Angehörigen freier Berufe in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WHWUHErl 2023,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

7.1 Zuständige Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover.

7.2 Anträge sind auf dem vorgeschriebenen Vordruck bis spätestens 31.07.2024 an die NBank zu richten. Vordrucke für die Antragstellung, die Mittelabrufe und die Schlussabrechnung werden von der NBank zur Verfügung gestellt. Sofern bereits mit der Antragstellungen Rechnungen oder Erklärungen zu den Minderungen der Marktwerte eingereicht werden, kann der Antrag als Mittelabruf gewertet werden und eine Auszahlung erfolgen. Die Antragstellung und Abwicklung des Förderverfahrens erfolgen in Textform nach § 126 b BGB mithilfe elektronischer Mittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. vom 28. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 161)