Abschnitt 3 WHWUHErl 2023 - Empfänger der Billigkeitsleistung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Gewährung von Hilfen für vom Weihnachtshochwasser 2023 verursachte Schäden bei Unternehmen und Angehörigen freier Berufe in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- WHWUHErl 2023,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77000
Empfänger der Billigkeitsleistung sind Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in den in Nummer 2.1 genannten Gebieten Niedersachsens. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen,
die sich in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden,
die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden,
gegen die die EU-Sanktionen verhängt hat, also Unternehmen, die in den Rechtsakten, mit denen diese Sanktionen verhängt werden, ausdrücklich genannt sind,
die im Eigentum oder unter Kontrolle von Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, gegen die die EU-Sanktionen verhängt hat oder
die in Wirtschaftszweigen tätig sind, gegen die die EU-Sanktionen verhängt hat, soweit Beihilfen die Ziele der betreffenden Sanktionen untergraben würden.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. vom 28. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 161)