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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

§ 5 GÜ - Fixierungen und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach den Vollzugsgesetzen

Bibliographie

Titel
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten der Amtsgerichte in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Geschäftsübersichten - GÜ)
Amtliche Abkürzung
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29402

Verfahren auf Verlängerung einer Fixierung, einer ärztlichen Zwangsmaßnahme oder einer sonstigen freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 329 Absatz 2 FamFG) nach den Vollzugsgesetzen des Bundes und der Länder sind neu zu erfassen.