lfd. Nr. | Fall (Kurzfassung) | Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer | Erläuterungen |
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1a | 1b | 1c |
Fälle der Begründung, Aufteilung, Veränderung und Auflösung von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Erbbaurechten: |
1 | Teilung nach § 3 oder § 8 WEG | X | | | Einmalige Erfassung der Teilungserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, auch wenn die Bewilligung der Teilung in mehreren Urkunden erfolgt |
2 | Teilung nach § 3 oder § 8 WEG unter Verteilung der eingetragenen Grundpfandrechte in jeweils gesonderten Urkunden
| X | | Anzahl der Urkunden | Einmalige Erfassung der Teilungserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a; zudem ist jede gesonderte Urkunde mit Zustimmung des dinglich Berechtigten nach
§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c zu erfassen
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3 | Änderung der Teilungserklärung Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum (vorgelegt werden 1 Nachtrag zur TE und 6 Gläubigerzustimmungen) | X | | | Einmalige Zählung der Änderung der Teilungserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, keine Zählung der Gläubigerzustimmung, da nicht auf Eintragung ins Grundbuch gerichtet |
4 | Separate Zuweisung von Sondernutzungsrechten | X | | | Zuweisung von Sondernutzungsrechten ist Änderung der Teilungserklärung; Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a |
Fälle der Veränderung von Eigentum: |
5 | Antrag einer Gemeinde auf Grundstücksbuchung | Keine Erfassung | Keine Erfassung |
6 | Eintragung von Eigentumswechseln des Wohnungseigentümers oder des Erbbauberechtigten | | X | | Erfassung der Eigentumsveränderung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b |
7 | Freiwillige Baulandumlegung nach § 79 BauGB | | X | | Einmalige Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b nach dem Prinzip der Einmalzählung von Urkunden |
8 | Ersuchen der Zwangsversteigerungsabteilung auf Eintragung der Ersteher; 3 Zuschlagsbeschlüsse | | X | | Grundlage der Eintragung ist das Ersuchen nach § 130 ZVG; einmalige Zählung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
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9 | Berichtigung des Eigentumsverhältnisses aufgrund Ehevertrag | | X | | Einmalige Zählung des Ehevertrags nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b als Unrichtigkeitsnachweis |
10 | Antrag auf Eintragung der Erwerberin oder des Erwerbers mit dem Ehegatten in Gütergemeinschaft unter Vorlage von Auflassungsurkunde und Ehevertrag | | X | | Einmalige Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b |
11 | Antrag auf Eintragung der Erwerberin oder des Erwerbers mit neuem Familiennamen oder
neuer Firma unter Vorlage von Heiratsurkunde oder Registerauszug und Auflassungsurkunde
| | X | | Einmalige Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b |
12 | Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter Bezugnahme auf mehrere aufeinanderfolgende Erbscheine oder Auszüge aus dem Handelsregister oder mehrerer Testamente | | X | | Bei Grundbuchberichtigung: Erfassung der Urkunden, die die Unrichtigkeit des Grundbuchs
nachweisen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b; d.h. Zählung jedes Erbscheins, Handelsregisterauszugs und jeder Verfügung von Todes wegen
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13 | Grundbuchberichtigungszwangsverfahren nach § 82 GBO | Keine Erfassung | Keine Erfassung |
14 | Vorlage eines Erbscheins nach dem eingetragenen Eigentümer und einer Auflassungsurkunde zur Übertragung auf den Erwerber | | X | | Erfassung der Auflassungsurkunde und des Erbscheins (als Unrichtigkeitsnachweis) jeweils
nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, auch wenn eine Voreintragung der Rechtsnachfolgerin oder des Rechtsnachfolgers der verstorbenen Eigentümerin oder des verstorbenen Eigentümers unterbleibt
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15 | Antrag auf Eintragung einer Vormerkung unter Vorlage eines Kaufvertrags mit Auflassung
und Erbschein
| | X | X | Erfassung der Auflassungsurkunde, die auch die Bewilligung der Vormerkung enthält, nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c und des Erbscheins als Unrichtigkeitsnachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b; zur Voreintragung siehe Fall 14 |
16 | Nach Vollzug von Fall 15: Antrag auf Eigentumsumschreibung und Löschung der Vormerkung unter erneuter Vorlage des Kaufvertrags mit Auflassung sowie des Erbscheins | | X | | Erfassung der erneut vorgelegten Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, da es sich um einen zu erfassenden Fall des Teilvollzugs einer Urkunde handelt;
ebenso bei Einreichen des Antrags auf Eigentumsumschreibung unter Bezugnahme auf die
vorliegende Auflassungsurkunde beim Grundbuchamt; der Erbschein ist dagegen nicht
erneut zu erfassen, da er nicht erstmalig vorgelegt wurde
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17 | Antrag auf Eintragung eines Eigentumswechsels unter Vorlage einer separaten Urkunde zur Auflassung und Bezugnahme auf eine bereits vorliegende Urkunde zur Löschung der Vormerkung | | X | | Erfassung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b; keine Erfassung der Löschungsbewilligung, da bei Teilvollzug einer Urkunde die erneute Erfassung unter demselben oder einem nachfolgenden Buchstaben wie bei der Ersterfassung ausgeschlossen ist |
18 | Antrag auf Eintragung der Eigentumsumschreibung mit besonders beurkundeter Identitätserklärung | | X | | Erfassung der Eigentumsumschreibung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, auch bei gesonderter Beurkundung keine Erfassung der Identitätserklärungen |
19 | Kaufvertragsangebot und Kaufvertragsannahme in zwei getrennten Urkunden, die jeweils
Eintragungsbewilligungen enthalten
| | X | | Erfassung der Urkunde, die die Auflassung enthält, nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b |
20 | Eigentumsumschreibung, Rückauflassungsvormerkung und Wohnrecht in einer Urkunde | | X | | Einmalige Erfassung der Eigentumsumschreibung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b nach dem Prinzip der Einmalzählung von Urkunden |
21 | Eigentumsübergang nach den landesspezifischen Straßen- und Wegegesetzen (zum Beispiel Artikel 11, 12 BayStrWG) | | X | | Einmalige Erfassung des Nachweises zum Übergang der Baulast als Unrichtigkeitsnachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b |
Fälle der Eintragung, Veränderung und Löschung von Rechten in Abt. II und III |
22 | Antrag auf Eintragung der Auflassung und Löschung eines Nießbrauchs unter Vorlage einer Auflassungsurkunde und einer: 1. Alt.:Sterbeurkunde 2. Alt.:Löschungsbewilligung in einer gesonderten Urkunde | | X | X | 1. Alt.: Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und der Sterbeurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c 2. Alt.: Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und der Löschungsbewilligung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c |
23 | Vorlage einer Löschungszustimmung nach § 27 GBO und einer Löschungsbewilligung in gesonderten Urkunden
| | | X | Einmalige Zählung der Löschungsbewilligung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c |
24 | Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aufgrund mehrerer Titel | | | X | Titel = Urkunde (der Titel ersetzt die Eintragungsbewilligung); jeder Titel ist gesondert
nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c zu erfassen
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25 | Pfandhaftentlassungserklärung zu mehreren Grundbuchblättern | | | X | Einmalige Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c nach dem Prinzip der Einmalzählung von Urkunden |
26 | Einreichung von 10 separaten Bewilligungen zur Löschung eines für eine 10-köpfige Gesamthandsgemeinschaft eingetragenen Rechts in Abt. III | | | X | Einmalige Zählung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c, da es sich um einen einheitlichen Eintragungsvorgang handelt |