Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 GÜ - Fallbeispiele zu § 3 Grundbuchsachen

Bibliographie

Titel
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten der Amtsgerichte in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Geschäftsübersichten - GÜ)
Amtliche Abkürzung
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29402
lfd. Nr.Fall (Kurzfassung)Erfassung nach § 3 Absatz 1 NummerErläuterungen
1a1b1c
Fälle der Begründung, Aufteilung, Veränderung und Auflösung von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Erbbaurechten:
1Teilung nach § 3 oder § 8 WEGXEinmalige Erfassung der Teilungserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, auch wenn die Bewilligung der Teilung in mehreren Urkunden erfolgt
2Teilung nach § 3 oder § 8 WEG unter Verteilung der eingetragenen Grundpfandrechte in jeweils gesonderten Urkunden XAnzahl der UrkundenEinmalige Erfassung der Teilungserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a; zudem ist jede gesonderte Urkunde mit Zustimmung des dinglich Berechtigten nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c zu erfassen
3Änderung der Teilungserklärung Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum (vorgelegt werden 1 Nachtrag zur TE und 6 Gläubigerzustimmungen)XEinmalige Zählung der Änderung der Teilungserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, keine Zählung der Gläubigerzustimmung, da nicht auf Eintragung ins Grundbuch gerichtet
4Separate Zuweisung von SondernutzungsrechtenXZuweisung von Sondernutzungsrechten ist Änderung der Teilungserklärung; Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a
Fälle der Veränderung von Eigentum:
5Antrag einer Gemeinde auf GrundstücksbuchungKeine ErfassungKeine Erfassung
6Eintragung von Eigentumswechseln des Wohnungseigentümers oder des ErbbauberechtigtenXErfassung der Eigentumsveränderung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
7Freiwillige Baulandumlegung nach § 79 BauGBXEinmalige Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b nach dem Prinzip der Einmalzählung von Urkunden
8Ersuchen der Zwangsversteigerungsabteilung auf Eintragung der Ersteher; 3 ZuschlagsbeschlüsseXGrundlage der Eintragung ist das Ersuchen nach § 130 ZVG; einmalige Zählung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
9Berichtigung des Eigentumsverhältnisses aufgrund EhevertragXEinmalige Zählung des Ehevertrags nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b als Unrichtigkeitsnachweis
10Antrag auf Eintragung der Erwerberin oder des Erwerbers mit dem Ehegatten in Gütergemeinschaft unter Vorlage von Auflassungsurkunde und EhevertragXEinmalige Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
11Antrag auf Eintragung der Erwerberin oder des Erwerbers mit neuem Familiennamen oder neuer Firma unter Vorlage von Heiratsurkunde oder Registerauszug und Auflassungsurkunde XEinmalige Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
12Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter Bezugnahme auf mehrere aufeinanderfolgende Erbscheine oder Auszüge aus dem Handelsregister oder mehrerer TestamenteXBei Grundbuchberichtigung: Erfassung der Urkunden, die die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachweisen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b; d.h. Zählung jedes Erbscheins, Handelsregisterauszugs und jeder Verfügung von Todes wegen
13Grundbuchberichtigungszwangsverfahren nach § 82 GBOKeine ErfassungKeine Erfassung
14Vorlage eines Erbscheins nach dem eingetragenen Eigentümer und einer Auflassungsurkunde zur Übertragung auf den ErwerberXErfassung der Auflassungsurkunde und des Erbscheins (als Unrichtigkeitsnachweis) jeweils nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, auch wenn eine Voreintragung der Rechtsnachfolgerin oder des Rechtsnachfolgers der verstorbenen Eigentümerin oder des verstorbenen Eigentümers unterbleibt
15Antrag auf Eintragung einer Vormerkung unter Vorlage eines Kaufvertrags mit Auflassung und Erbschein XXErfassung der Auflassungsurkunde, die auch die Bewilligung der Vormerkung enthält, nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c und des Erbscheins als Unrichtigkeitsnachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b; zur Voreintragung siehe Fall 14
16Nach Vollzug von Fall 15: Antrag auf Eigentumsumschreibung und Löschung der Vormerkung unter erneuter Vorlage des Kaufvertrags mit Auflassung sowie des ErbscheinsXErfassung der erneut vorgelegten Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, da es sich um einen zu erfassenden Fall des Teilvollzugs einer Urkunde handelt; ebenso bei Einreichen des Antrags auf Eigentumsumschreibung unter Bezugnahme auf die vorliegende Auflassungsurkunde beim Grundbuchamt; der Erbschein ist dagegen nicht erneut zu erfassen, da er nicht erstmalig vorgelegt wurde
17Antrag auf Eintragung eines Eigentumswechsels unter Vorlage einer separaten Urkunde zur Auflassung und Bezugnahme auf eine bereits vorliegende Urkunde zur Löschung der VormerkungXErfassung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b; keine Erfassung der Löschungsbewilligung, da bei Teilvollzug einer Urkunde die erneute Erfassung unter demselben oder einem nachfolgenden Buchstaben wie bei der Ersterfassung ausgeschlossen ist
18Antrag auf Eintragung der Eigentumsumschreibung mit besonders beurkundeter IdentitätserklärungXErfassung der Eigentumsumschreibung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, auch bei gesonderter Beurkundung keine Erfassung der Identitätserklärungen
19Kaufvertragsangebot und Kaufvertragsannahme in zwei getrennten Urkunden, die jeweils Eintragungsbewilligungen enthalten XErfassung der Urkunde, die die Auflassung enthält, nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
20Eigentumsumschreibung, Rückauflassungsvormerkung und Wohnrecht in einer UrkundeXEinmalige Erfassung der Eigentumsumschreibung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b nach dem Prinzip der Einmalzählung von Urkunden
21Eigentumsübergang nach den landesspezifischen Straßen- und Wegegesetzen (zum Beispiel Artikel 11, 12 BayStrWG)XEinmalige Erfassung des Nachweises zum Übergang der Baulast als Unrichtigkeitsnachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
Fälle der Eintragung, Veränderung und Löschung von Rechten in Abt. II und III
22Antrag auf Eintragung der Auflassung und Löschung eines Nießbrauchs unter Vorlage einer Auflassungsurkunde und einer: 1. Alt.:Sterbeurkunde 2. Alt.:Löschungsbewilligung in einer gesonderten UrkundeXX1. Alt.: Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und der Sterbeurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c 2. Alt.: Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und der Löschungsbewilligung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c
23Vorlage einer Löschungszustimmung nach § 27 GBO und einer Löschungsbewilligung in gesonderten Urkunden XEinmalige Zählung der Löschungsbewilligung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c
24Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aufgrund mehrerer TitelXTitel = Urkunde (der Titel ersetzt die Eintragungsbewilligung); jeder Titel ist gesondert nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c zu erfassen
25Pfandhaftentlassungserklärung zu mehreren GrundbuchblätternXEinmalige Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c nach dem Prinzip der Einmalzählung von Urkunden
26Einreichung von 10 separaten Bewilligungen zur Löschung eines für eine 10-köpfige Gesamthandsgemeinschaft eingetragenen Rechts in Abt. IIIXEinmalige Zählung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c, da es sich um einen einheitlichen Eintragungsvorgang handelt