lfd. Nr. | Fall (Kurzfassung) | Erfassung nach § 4 Absatz 1 | Erläuterungen |
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1 | Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels, einer Prokuraerteilung und eines Gewinnabführungsvertrages in einer Urkunde nebst Einreichung einer neuen Liste der Gesellschafter; zeitgleich Vorlage 3 weiterer notarieller Urkunden (Protokoll/Beschlüsse, Unternehmensvertrag sowie eine öffentlich beglaubigte Einzelvollmacht) | Nummer 2 | Einmalige Erfassung nach § 4 Absatz 1 Nummer 2; keine Erfassung der Einreichung der Gesellschafterliste |
2 | Anmeldung über die Bestellung eines Geschäftsführers, Erlass einer Zwischenverfügung, Nachreichung des diesbezüglichen Beschlusses der Gesellschafterversammlung, Zwischenverfügung, Ergänzung/Berichtigung der 1. Anmeldung durch weitere Anmeldungsurkunde ohne neuen Tatsachenvortrag | Nummer 2 | Unabhängig vom Erledigungsaufwand nur Erfassung der ersten Urkunde nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 |
3 | Einreichung der Gesellschafterliste durch die Notarin oder den Notar nach § 40 Absatz 2 GmbHG, evtl. mit Aufforderung zur Einreichung, Erinnerung, Zwangsgeldandrohung, Einspruch,
Verwerfungsbeschluss und Festsetzung ...
| Keine | Keine Erfassung |
4 | Einreichung der Gesellschafterliste durch die Gesellschaft nach § 40 Absatz 1 GmbHG, evtl. mit Beanstandung, Erinnerung, Zwangsgeldandrohung, Einspruch, Verwerfungsbeschluss
und Festsetzung ...
| Keine | Keine Erfassung |
5 | Einreichung einer neuen Liste der Aufsichtsratsmitglieder, zum Beispiel wegen Ausscheiden eines Mitgliedes aufgrund Tod; Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes, Anhörungen, Schriftwechsel mit Antragstellern, Beschluss über Bestellung, Kostenberechnung; Einreichung einer neuen Liste der Aufsichtsratsmitglieder | Keine | Keine Erfassung |
6 | Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine GmbH & Co. KG | Nummer 1 und Nummer 2 | Erfassung des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers; in diesem Fall: GmbH & Co. KG nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und Aktiengesellschaft nach § 4 Absatz 1 Nummer 2; keine Erfassung nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 bei Zurückweisung oder Zurücknahme der Urkunde beim formwechselnden Rechtsträger
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7 | Verschmelzung zweier Vereine im selben Registerbezirk | zweimal Nummer 3 | Erfassung je Rechtsträger = zweimal nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 |
8 | Am selben Tag gehen 3 Urkunden ein: erste Urkunde mit fünf Kommanditisteneintritten, | Nummer 1 | Erfassung jeder ersten Urkunde nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, keine Erfassung von Zwischenverfügungen und Ergänzungsurkunden |
zweite Urkunde bezüglich einer Sonderrechtsnachfolge eines Kommanditisten, | Nummer 1 |
dritte Urkunde bezüglich der Anmeldung eines Komplementärwechsels; | Nummer 1 |
9 | Mitteilung über die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zum Register HRA | siehe Erläuterungen | grundsätzlich keine Erfassung, da Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 29 HRV); nur bei Eintragung ins Handelsregister durch die Richterin oder den Richter oder
die Rechtspflegerin oder den Rechtspfleger erfolgt Erfassung nach der entsprechenden
Nummer
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10 | Mitteilung über Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Register HRB | siehe Erläuterungen |
11 | Schlusseintragung Sitzverlegung | Keine | Keine Erfassung |
12 | Schlusseintragung Umwandlung (HRB) | Keine | Keine Erfassung |
13 | Anmeldung einer Verschmelzung einschl. Stammkapitalerhöhung zum Zweck der Verschmelzung in einer Urkunde | Nummer 2 | Einmalige Erfassung der Urkunde nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 |
14 | Zwangsgeldverfahren zur Erzwingung einer Anmeldung einer GmbH (Ende Liquidation und Erlöschen der Gesellschaft); Festsetzung Zwangsgeldbeschluss, Vollstreckung Zwangsgeld | Keine | Keine Erfassung |
15 | Im Anschluss Eingang der Anmeldung durch die Liquidatoren | Nummer 2 | Erfassung nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 |
16 | Einleitung des Amtslöschungsverfahrens nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, Anregung des Finanzamts zur Einleitung des Löschungsverfahrens, Stellungnahme der IHK, Löschungsankündigung, Löschungseintragung | Keine | Keine Erfassung |
17 | Anmeldungsurkunde ohne Beglaubigungsvermerk (Transfervermerk nach § 39a BeurkG) oder ohne Signatur, Zwischenverfügung, erneuter Eingang der Anmeldungsurkunde mit Beglaubigungsvermerk oder Signatur zum Register HRA
| Nummer 1 | Einmalige Erfassung der ersten Urkunde nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 |
18 | Anmeldungsurkunde zum HRA ohne Beglaubigungsvermerk, Hinweisschreiben des Gerichts, Antragsrücknahme | Nummer 1 | Erledigung der ersten Urkunde durch Antragsrücknahme |
19 | 6 Monate später: erneute Einreichung der unter Fall 18 genannten Anmeldungsurkunde einschließlich Beglaubigungsvermerk - Eintragung | Nummer 1 | Erledigung der erneuten ersten Urkunde durch Eintragung; erneute Erfassung nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 |
20 | Schlusseintragung Statuswechsel | Keine | Keine Erfassung |