§ 96 ZRHO - Sprache des Formblatts für Erledigungsstücke
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
- Amtliche Abkürzung
- ZRHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31020000000001
Das Formblatt in Anhang I der EG-Zustellungsverordnung ist zu verwenden. Die Eintragungen können für die Ziffern 8. bis 11. in deutscher Sprache erfolgen. Eintragungen unter den Ziffern 12. bis 15. (Bescheinigung über die Zustellung oder Nichtzustellung gemäß Artikel 10 der EG-Zustellungsverordnung) sind in einer der Amtssprachen des Übermittlungsstaats oder in einer sonstigen Sprache, die der Übermittlungsstaat zugelassen hat, abzufassen. Diese Sprachen ergeben sich aus dem jeweiligen Länderabschnitt und dem Europäischen Gerichtsatlas.