Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 06.10.1994, Az.: 18 W 22/94
Erwachsenenadoption; Adoptivbegehren; Verhinderung der Ausweisung eines Ausländers; Familienbezogene Motive; Eltern-Kind-Beziehung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 06.10.1994
- Aktenzeichen
- 18 W 22/94
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 15812
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1994:1006.18W22.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1767 BGB
- Art. 6 Abs. 1 GG
Fundstellen
- FamRZ 1995, 829-830 (Volltext mit red. LS)
- IPRspr 1994, 190
- NiedersRpfl 1995, 109
- StAZ 1995, 171
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
1. Bei der Adoption eines erwachsenen Ausländers durch einen Deutschen muß besonders sorgfältig geprüft werden, welches wahre Motiv dem Adoptivbegehren zugrunde liegt.
Die Erwachsenenadoption ist dann nicht sittlich gerechtfertigt, wenn sie ausschließlich der Verhinderung einer drohenden Ausweisung des Ausländers dienen soll und nicht von familienbezogenen Motiven getragen ist.
2. Für die Feststellung einer Eltern - Kind - Beziehung zwischen Annehmenden und Anzunehmenden genügt eine häusliche Gemeinschaft und die Mithilfe im Haushalt nicht.
3. Verbleibende Zweifel am Bestehen oder Erwarten einer Eltern - Kind - Beziehung gehen zu Lasten der Beteiligten.
Hinweise:
FamRZ 1982, 533