§ 9 StA-Statistik-AV - Aufbereitung der statistischen Erhebungen
Bibliographie
- Titel
- Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)
- Amtliche Abkürzung
- StA-Statistik
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 29403
Das Statistische Landesamt bereitet die erhobenen Daten nach bundeseinheitlich koordinierten Verarbeitungs- und Auswertungsprogrammen auf und stellt die Ergebnisse der Justizverwaltung zur Verfügung.