Anlage 5 EB NAVO-Sek I
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB NAVO-Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- EB NAVO-Sek I
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
(Nichtzutreffendes streichen)
Niedersächsische Landesschulbehörde
Bescheid gemäß § 6 Abs. 6 Satz 2 NAVO-Sek I | ||||
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Frau/Herr | ||||
__________________________________________________________________ | ||||
geboren am __________ | in __________________, | |||
wohnhaft in __________________________________________________________________, | ||||
hat sich vor dem Prüfungsausschuss der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung ___________, der schriftlichen Prüfung zum Erwerb des ______________ (Bezeichnung des Abschlusses) nach der Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NAVO-Sek I) vom 11. 2. 2016 (Nds. GVBl. S. 53) unterzogen. | ||||
Prüfungsleistungen | ||||
Pflichtfächer: | Wahlpflichtfach: | |||
Deutsch: ____________________ | ||||
Mathematik:_____________________ | (Fach): _____________ | |||
Englisch/andere Fremdsprache: | ||||
_____________________ | ||||
Bemerkungen: | ||||
______________________________________________________ | ||||
Die Prüfung wurde nicht bestanden; eine mündliche Prüfung findet nicht statt. | ||||
Unter Beachtung der Regelungen in § 10 NAVO-Sek I kann die Prüfung zweimal wiederholt werden; bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden auf Verlangen des Prüflings angerechnet, wenn sie mindestens mit der Gesamtnote "ausreichend (4)" bewertet worden sind und das Erbringen der Prüfungsleistungen nicht länger als drei Jahre zurückliegt. | ||||
Rechtsbehelfsbelehrung: | ||||
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung ______________ (Postanschrift), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. | ||||
...................................., den ...................................................... | ||||
Ort | ||||
Dienstsiegel | ___________________________________________ Vorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungsausschusses | |||
Notenstufen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend |