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  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 LektBRdErl - Besitzstand

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von Lektorinnen, Lektoren und Lehrkräften für besondere Aufgaben
Redaktionelle Abkürzung
LektBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20460

Bei den Lehrkräften, Lektorinnen und Lektoren, die bis zum Inkrafttreten dieses RdErl. in höheren Entgeltgruppen als nach Nummer 3 eingruppiert sind oder durch den Bezug von Strukturausgleich ein höheres Entgelt, als nach diesem RdErl. vorgesehen ist, bezogen haben, bleibt diese Eingruppierung bzw. die Zahlung des Strukturausgleichs unberührt.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 12. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 325)