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  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 LektBRdErl - Lektorinnen und Lektoren, deren Beschäftigungsverhältnisse vor dem 01.11.2006 begründet wurden

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von Lektorinnen, Lektoren und Lehrkräften für besondere Aufgaben
Redaktionelle Abkürzung
LektBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20460

Lektorinnen und Lektoren, deren Beschäftigungsverhältnisse vor dem 01.11.2006 begründet wurden, sind in einem außertariflichen Beschäftigungsverhältnis tätig, da sie nach § 3 Buchst. g BAT vom Geltungsbereich des BAT ausgenommen waren. Das Beschäftigungsverhältnis war gemäß RdErl. des MWK vom 02.11.1998 (Beschäftigungsverhältnis der Lektorinnen und Lektoren, Nds. MBl. S. 1413) begründet worden. Es gilt in Anwendung der Regelungen des BAT und diesen ergänzenden Tarifverträge unverändert weiter, wobei die Höhe der Vergütungsbestandteile und sonstigen Leistungen (z. B. Jubiläumsgeld, Jahressonderzahlung) auf den Stand vor dem 01.11.2006 eingefroren ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 12. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 325)