Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 20.10.1999, Az.: 13 Verg 3/99

Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über Elektronikversicherungen für Krankenhäuser durch eine in den Ausschreibungsbedingungen enthaltene Courtageklausel; Vorbereitung einer Ausschreibung durch einen beauftragten Versicherungsmakler; Courtageverpflichtung für Maklerleistungen eines erfolgreichen Bieters; Nachweis der Vermittlungstätigkeit eines Maklers als Voraussetzung für einen Courtageanspruch; Betreuungsaufgaben nach Abschluss eines Vertrages als für den Vertragsabschluss kausale Maklertätigkeit

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
20.10.1999
Aktenzeichen
13 Verg 3/99
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1999, 38173
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1999:1020.13VERG3.99.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VK Lüneburg - 24.06.1999 - AZ: 203-VgK-17/2000

Fundstellen

  • NVwZ 2000, 353 (red. Leitsatz)
  • NVwZ (Beilage) 2001, 11 (red. Leitsatz)
  • NZBau 2000, 98-99
  • OLGReport Gerichtsort 2000, 273-274

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
OLG Celle - 20.10.1999 - AZ: 13 Verg 3/99

In der Vergabesache
...
hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle
unter Mitwirkung der Richter ...,
... und ...
am 20. Oktober 1999
beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss des Vorsitzenden der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg vom 24. Juni 1999 (203-VgK-2/1999) wird abgeändert.

Die Beschwerdeführerin trägt die Verfahrenskosten und die Kosten des Antragsgegners. Eine Erstattung der Kosten der Beigeladenen findet nicht statt.

Wert des Nachprüfungsverfahrens: 1.177.097,85 DM.