Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 20.10.1999, Az.: 13 Verg 3/99
Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über Elektronikversicherungen für Krankenhäuser durch eine in den Ausschreibungsbedingungen enthaltene Courtageklausel; Vorbereitung einer Ausschreibung durch einen beauftragten Versicherungsmakler; Courtageverpflichtung für Maklerleistungen eines erfolgreichen Bieters; Nachweis der Vermittlungstätigkeit eines Maklers als Voraussetzung für einen Courtageanspruch; Betreuungsaufgaben nach Abschluss eines Vertrages als für den Vertragsabschluss kausale Maklertätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 20.10.1999
- Aktenzeichen
- 13 Verg 3/99
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1999, 38173
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1999:1020.13VERG3.99.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VK Lüneburg - 24.06.1999 - AZ: 203-VgK-17/2000
Rechtsgrundlagen
- § 97 Abs. 1 GWB
- § 97 Abs. 4 GWB
Fundstellen
- NVwZ 2000, 353 (red. Leitsatz)
- NVwZ (Beilage) 2001, 11 (red. Leitsatz)
- NZBau 2000, 98-99
- OLGReport Gerichtsort 2000, 273-274
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
OLG Celle - 20.10.1999 - AZ: 13 Verg 3/99
In der Vergabesache
...
hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle
unter Mitwirkung der Richter ...,
... und ...
am 20. Oktober 1999
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss des Vorsitzenden der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg vom 24. Juni 1999 (203-VgK-2/1999) wird abgeändert.
Die Beschwerdeführerin trägt die Verfahrenskosten und die Kosten des Antragsgegners. Eine Erstattung der Kosten der Beigeladenen findet nicht statt.
Wert des Nachprüfungsverfahrens: 1.177.097,85 DM.