Abschnitt 9 VV-ROG/NROG-Untersagung - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (VV-ROG/NROG-Untersagung)
- Amtliche Abkürzung
- VV-ROG/NROG-Untersagung
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23100
Dieser RdErl. tritt am 25.06.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 24.06.2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 25. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 283)
An die
Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte, Stadt Göttingen sowie den Regionalverband Großraum Braunschweig
Ämter für regionale Landesentwicklung
Nachrichtlich:
An die
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände