Art. 1 NW-FVAS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
- Redaktionelle Abkürzung
- NW-FVAS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100
(1) Das Land Hessen, das Land Niedersachsen und das Land Sachsen-Anhalt errichten zur Kooperation im forstlichen Versuchswesen eine gemeinsame Behörde.
(2) Die gemeinsame Behörde wird mit Sitz in Göttingen an den Standorten Göttingen und Hannoversch Münden eingerichtet; sie führt die Bezeichnung "Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt", abgekürzt "NW-FVA".