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Art. 1 NW-FVAS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Redaktionelle Abkürzung
NW-FVAS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

(1) Das Land Hessen, das Land Niedersachsen und das Land Sachsen-Anhalt errichten zur Kooperation im forstlichen Versuchswesen eine gemeinsame Behörde.

(2) Die gemeinsame Behörde wird mit Sitz in Göttingen an den Standorten Göttingen und Hannoversch Münden eingerichtet; sie führt die Bezeichnung "Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt", abgekürzt "NW-FVA".