Art. 9 EvLKiErgVtr
Bibliographie
- Titel
- Ergänzungsvertrag zum Vertrag des Landes Niedersachsen mit den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen vom 19. März 1955
- Redaktionelle Abkürzung
- EvLKiErgVtr,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300080000000
Die Landesregierung und die Kirchenleitungen werden die Entschädigung für die Einziehung und Verwaltung der Kirchensteuer zu gegebener Zeit durch eine besondere Vereinbarung regeln. Von dem in Artikel 13 Absatz 1 Satz 3 des Vertrages vom 19. März 1955 festgelegten Grundsatz kann dabei abgewichen werden.