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  • ab 19.05.1966 (aktuelle Fassung)

Art. 5 EvLKiErgVtr

Bibliographie

Titel
Ergänzungsvertrag zum Vertrag des Landes Niedersachsen mit den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen vom 19. März 1955
Redaktionelle Abkürzung
EvLKiErgVtr,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300080000000

Das Land wird im Rahmen der allgemeinen Förderung der Privatschulen den Schulen evangelischer Träger weiterhin seine Hilfe angedeihen lassen. Nach Maßgabe der staatlichen Vorschriften werden diese Schulen staatlich anerkannt und durch Finanzhilfe - mindestens unter Wahrung des bisherigen Verhältnisses zu den Aufwendungen für die von Gemeinden und Gemeindeverbänden getragenen öffentlichen Schulen - sowie durch Erleichterung im Austausch von Lehrkräften gefördert. Über die Anwendung der staatlichen Vorschriften werden die Landesregierung und die Kirchen weitere Vereinbarungen treffen.