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  • ab 19.09.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage EWAGRdErl - Anleitung und Erfassungsanweisung zur Erstellung eines bodenkundlichen Gutachtens im Rahmen des Verfahrens zur Prüfung der Genehmigung von Entwässerungsanlagen zur Umsetzung der Regelungen nach § 13 GAPKondV

Bibliographie

Titel
Verfahren zur Prüfung der Genehmigung von Entwässerungsanlagen zur Umsetzung der Regelungen nach § 13 GAPKondV
Redaktionelle Abkürzung
EWAGRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Das bodenkundliche Gutachten hat zum Ziel, die Standorteigenschaften im Hinblick auf den Dränbedarf und die Dränfähigkeit des Standortes bzw. seiner Eignung für die geplante Maßnahme zu beschreiben. Es muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  • Standortansprache durch öffentlich bestellte und vereidigte bodenkundliche Sachverständige nach der Erfassungsanweisung zur Moorkartierung (s. u.) unter Verwendung des Aufnahmeformblatts (siehe Abbildung 1), Erfassung des Mindestdatensatzes (siehe weiße Felder im Formular),

  • Art und Umfang der Standortansprache: Eine repräsentative Handbohrung mit einem Gutsbohrer oder vergleichbar, je Schlag bis 1 ha Schlaggröße, bei größeren Schlägen eine repräsentative Handbohrung je angefangenen Hektar, Bohrung bis in den mineralischen Untergrund (vor allem bei flachen Mooren Ansprache von Stauschichten), jedoch maximal 2 m tief.

  • Zeitpunkt der Standortansprache: März oder September.

  • Bereitstellung der Daten in standardisierter und digitaler Form an das LBEG, gemäß GeoIDG.

Darüber hinaus:

  • Beschreibung der aktuellen Dränsituation: Dränplan, Dränabstand und Dräntiefe, Art der vorhandenen Dränung, Dränrichtung, Vorfluter, Alter und Zustand der Dränung.

  • Begründung des Dränbedarfs: Welche Art von schädlicher Bodennässe liegt vor? Aus welchen Gründen ist eine Neuanlage oder eine Vertiefung von Dränen erforderlich? Wieso reicht ggf. eine Bedarfsdränung nicht aus?

  • Begründung der Dränfähigkeit: Ist die Maßnahme am Standort geeignet, die gewünschte Aufhebung der schädlichen Bodennässe zu erreichen? Ist die Maßnahme geeignet, die gewünschten Wasserstände zu erreichen?

Die Kartierung von Moorböden im Rahmen des Verfahrens zur Prüfung der Genehmigung von Entwässerungsanlagen zur Umsetzung der Regelungen nach § 13 GAPKondV soll im Grundsatz nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung 5. Auflage (KA5) erfolgen (AG BODEN 2005). Abweichend von dieser Norm werden die Erhebungsdaten nach der im LBEG geltenden und vom Referat L2.1 (Bodenschutz, Bodenkundliche Landesaufnahme) bereitgestellten PEP-Erfassungsanweisung verschlüsselt.

1. Durchführung der Kartierung

Die Moorkartierung soll mittels abgeteufter Hand-Bohrungen bis in den mineralischen Untergrund, jedoch maximal bis in 2 m Tiefe, erfolgen. Für den Geländeeinsatz sind folgende Arbeitsgeräte mitzuführen (vgl. KA5, S. 30 ff.):

  • Gutsbohrer (Holländischer Moorbohrer) als Standardbohrer, verlängerbar auf 2 m,

  • Pürckhauer/Linnemann-Bohrer, ggf. für mineralische Deckschichten und den Mineralkörper im Liegenden,

  • Kunststoffhammer zum Eintreiben des Bohrers,

  • Ziehvorrichtung zum Bergen des Bohrers,

  • Messer oder Spachtel zum Anschneiden der Bohrprobe in der Bohrnut,

  • Aufnahmeformblätter des LBEG zur Moorkartierung einschließlich Schreibmaterial,

  • Spaten zur Ansprache des Oberbodens am Bodenmonolith,

  • Gliedermaßstab, Maßband,

  • Digitalkamera zur Dokumentation,

  • GPS-Gerät zur Positionsbestimmung der Bohrpunkte (in ETRS89/UTM-Zone N32),

  • ggf. Salzsäure (10%ig) zur Carbonatgehaltsprüfung.

2. Erfassung und Verschlüsselung der Bohrdaten im Rahmen der Kartierung

Die Dokumentation der einzelnen Bohrungen erfolgt nur in Form der hier aufgeführten und erlaubten Einträge im Aufnahmeformblatt für die Moorkartierung (siehe Abbildung 1).

Auf dem Aufnahmeformblatt sind die Pflichtfelder in Weiß kenntlich gemacht. Hier sind Eintragungen nach der folgenden Anweisung vorzunehmen. Wenn bei einem Erhebungsparameter keine Merkmale zu erkennen sind, dürfen die Felder auch ohne Eintrag bleiben oder es ist ein Null-Wert einzutragen. Die Aufnahme im Gelände und die Eintragungen im folgenden Formblatt sind in vier Blöcke gegliedert:

  • Titeldaten zur formellen Einordnung der Aufnahme (siehe Felder 3, 5, 6 und 8),

  • Aufnahmesituation zur Beschreibung des näheren Umfelds des Aufnahmepunktes (siehe Felder 17 und 20),

  • Horizont- und Schichtbeschreibung zur Beschreibung des vertikalen Bodenaufbaus (siehe Felder 24, 25, 26, 30 und 34),

  • Profilkennzeichnung (siehe Felder 44, 45, 46 und 48).

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Abbildung 1: Aufnahmeformblatt für die Moorkartierung im Rahmen des Verfahrens zur Prüfung der Genehmigung von Entwässerungsanlagen nach GAPKondV mit Angabe der Datenfeldnummern; Pflichtfelder in Weiß.

2.1 Zu den Titeldaten

Die zugeordneten Datenfelder in Abbildung 1 enthalten keine speziell fachbezogenen Daten, sondern Angaben zur formellen Einordnung der Aufnahme.

2.1.1 Feld 3: Büro/Institution (INSTITUTION)

Art der Angabe:Freitext

Name des Büros bzw. der Institution, welches die Bohrpunktaufnahme durchgeführt hat.

2.1.2 Feld 5: Datum der Aufnahme (AUFDAT)

Art der Angabe:Datum

Datum der Bohrpunktaufnahme im Format TT.MM.JJJJ (z. B. 18.07.2018).

2.1.3 Feld 6: Bearbeiter (KARTIR)

Art der Angabe:Freitext

Name der Person, welche die Aufnahme durchführt. Bei mehreren Personen werden die Namen durch Komma getrennt notiert, dabei ist der zuerst genannte der Hauptbearbeiter.

2.1.4 Feld 8: Koordinaten Ostwert (OST) / Nordwert (NORD)

Art der Angabe:Zahl

Die Koordinaten des Aufnahmepunktes sind zur eindeutigen Lagebeschreibung als Ost- und Nordwert zwingend anzugeben. Für Niedersachsen gilt das einheitliche und amtliche Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) in der UTM-Zone N32 (8-stellig, EPSG-Code 4647). Die Bestimmung erfolgt mit einem handelsüblichen GPS-Gerät.

2.2 Zur Aufnahmesituation

Die hier zu kennzeichnenden Datenfelder enthalten wichtige Angaben zur Dokumentation des näheren Umfelds des Aufnahmepunktes.

2.2.1 Feld 17: Kulturart (KULTUR)

Art der Angabe:Kürzel

Angaben zur aktuellen Bodennutzung und Kulturart; Liste der erlaubten Einträge: siehe Tabelle 1. Die Angabe von mehreren Symbolen (Aufzählungen) ist, durch Komma getrennt, möglich.

Tabelle 1: Werteliste (Feld 17) - Kulturarten der Bodennutzung (Auswahl)

KULTUR
KuerzelKlartext
AAckerland allgemein
GGrasland, Grünland allgemein
GEWeide
GIWiese
GMMähweide
SSonderkultur allgemein

2.2.2 Feld 20: Meliorationen (MELIO)

Art der Angabe:Kürzel

In diesem Feld müssen Meliorationsmaßnahmen vermerkt werden, die am Standort durchgeführt wurden. Aufzählungen mehrerer Maßnahmen sind, durch Komma voneinander getrennt, erlaubt. Folgende Einträge zu den anthropogenen Veränderungen sind zulässig: siehe Tabelle 2.

Tabelle 2: Werteliste (Feld 20) - Meliorationen (Auswahl)

MELIO
KuerzelKlartext
DEntwässerungsmaßnahmen/Dränung allgemein
DBBedarfsdränung (meist Einzeldräne mit Dränrohren)
DFFräsdränung
DGGrabenentwässerung
DLrohrlose Dränung
DMMaulwurfdränung
DOOberflächenentwässerung durch Furchen bzw. Grüppen
DRRohrdränung (meist systematisch)
HProfilverändernde Maßnahmen bei Moorböden allgemein
HFFehnkultur
HKKleideckkultur
HMSandmischkultur
HPTiefpflugsanddeckkultur
HSSanddeckkultur
HTSpittkultur (Kleischießen)
MSonstige Maßnahmen allgemein
MGZusatz von Gefügestabilisatoren
MKMeliorationskalkung
MUUmbruch und Neuansaat von Grünland
OOberflächenverändernde Maßnahmen allgemein
OAAuftrag
OAKÜberkleiung
OASÜbersandung
OEEinebnung
OOAbtorfung
TProfilverändernde Tiefkulturmaßnahmen bei Mineralböden allgemein
TKKrumenvertiefung weniger als 4 dm
TLTieflockerung tiefer als 4 dm
TPUnterbodenlockerung (z. B. Pflugsohlenlockerung) meist weniger als 4 dm
TRRigolen
TUTiefumbruch tiefer als 4 dm
TWWühlen (Kuhlen)

2.3 Zur Horizont- und Schichtbeschreibung

Der vertikale Bodenaufbau wird differenziert in Bodenschichten, den sog. Horizonten, beschrieben. Jeder Horizont wird durch Merkmale und Eigenschaften gekennzeichnet, deren Ausprägungsgrad und -form zur Differenzierung und Abgrenzung führt.

2.3.1 Feld 24: Tiefen der Horizontgrenzen (TIEFE)

Art der Angabe:Zahl

Die Tiefenangaben beziehen sich auf die Geländeoberfläche. Es wird stets die Horizontuntergrenze als positiver Wert ausgewiesen.

2.3.2 Feld 25: Horizontsymbol (HORIZ)

Art der Angabe:Kürzel

Die eindeutige Definition und Bezeichnung sowie die vertikale Abfolge der Horizonte sind grundlegende Voraussetzung für die bodengenetische Einstufung. Ergänzende Informationen zu einem Horizont werden unter "Sonstiges" (Feld 43) vermerkt.

Die Horizonte werden durch Hauptsymbole (Großbuchstaben) und Zusatzsymbole für pedogene und anthropogene Horizontmerkmale (Kleinbuchstaben) gekennzeichnet. Anthropogenetische Zusatzsymbole werden den Hauptsymbolen vorangestellt, die pedogenetischen Zusatzsymbole nachgestellt.

Bei der Horizontkennzeichnung dürfen nur die zulässigen Einträge aus der KAB-Werteliste verwendet werden. Die folgende Liste enthält eine mögliche Auswahl von Horizontsymbolen (Tabelle 3).

Tabelle 3: Werteliste (Feld 25) -Horizontsymbole (Auswahl)

HORIZ
KuerzelKlartext
AOberbodenhorizont mit Akkumulation organischer Substanz und/oder Verarmung an mineralischer Substanz
AaA-Horizont mit 15-30 Masse -% organischer Substanz (anmoorig), unter Grund- oder Stauwassereinfluss an der Oberfläche entstanden
Aegebleichter A-Horizont
AehAh-Horizont, schwach podsolig, durch Humusstoffeinwaschung beeinflusst, vertikal ungleichmäßig humos, violettstichig
AhA-Horizont, mit bis zu 30 Masse -% akkumuliertem Humus, dessen Menge i. d. R. nach unten hin abnimmt
AheAe-Horizont, horizontal ungleichmäßig humos, mäßig podsolig bis podsoliert, violettstichig, durch Humuseinwaschung beeinflusst, mit diffus wolkigen Bleichflecken, deren Farbe dem Ae entspricht
AiA-Horizont mit geringer Akkumulation organischer Substanz und initialer Bodenbildung, charakterisiert durch lückige Entwicklung
Allessivierter A-Horizont, durch Tonverlagerung geprägt, aufgehellt gegenüber Ah- und Bt-Horizont, über einem mit Ton angereicherten Bt-Horizont liegend
ApA-Horizont, durch regelmäßige Bodenbearbeitung geprägt, Ackerkrume
BUnterbodenhorizont mit Änderung des Stoffbestandes und Farbe gegenüber dem Ausgangsgestein sowie weniger als 75 Vol.-% Festgesteinsresten (soweit nicht P, T, S oder G)
BbhBh-Horizont, Humusanreicherung in mehreren Bändern
BbsBs-Horizont, Sesquioxidanreicherung in mehreren Bändern, Einzelbändchen meist < 2 cm mächtig
bEmineralischer Auftragshorizont aus aufgetragenem, braunen (Gras-)Sodenmaterial, mächtiger als Pflugtiefe, in der Regel > 1 Masse -% organischer Substanz
BhB-Horizont, durch Einwaschung mit Humusstoffen angereichert (Illuvialhorizont), bei dem die organische Substanz gegenüber dem Ae-Horizont zunimmt; morphologisch keine Fe-Anreicherung erkennbar
BhsBs-Horizont mit morphologisch erkennbarer Humusstoffanreicherung
BhvBv-Horizont, mit erkennbarer Humusanreicherung
bRR-Horizont bei Baggerkuhlungsböden
BsB-Horizont, mit Sesquioxiden durch Umlagerung angereichert (Illuvialhorizont), keine Humusanreicherung erkennbar; Munsell-Farbton mindestens eine Stufe stärker rot oder braun als darüber und darunter liegender Horizont
BshBh-Horizont mit morphologisch erkennbarer Sesquioxidanreicherung
BsvBv-Horizont, mit Sesquioxiden angereichert
BtB-Horizont, durch Einwaschung mit Ton angereichert; ausgeprägte Tonhäute, Tapeten von kräftig brauner, meist rötlich-brauner Farbe auf den Hohlraumwandungen, an Aggregatoberflächen und in feinen Poren mit bloßem Auge oder Lupe erkennbar
BtvBv-Horizont, örtlich erkennbar mit Ton angereichert
BvB-Horizont, durch Verwitterung verbraunt und verlehmt, Tonbildung und/oder Lösungsrückstände; gegenüber dem nach unten folgenden Horizont, gleiches Substrat vorausgesetzt, also für Mehrschichtprofile nicht bindend, frei von lithogenem Carbonat
BvsBs-Horizont mit Restmerkmalen des Bv-Horizontes
CUntergrundhorizont, i. d. R. das Ausgangsgestein, aus dem der Boden entstanden ist
CnC-Horizont, unverwittertes Locker- oder Festgestein; bei Festgesteinen keine sekundären Klüfte, z. B. massiver Fels, Gesteinsbänke
CvC-Horizont, angewittert bis verwittert, meist Übergang zum frischen Gestein, im Falle von Festgestein im Wesentlichen noch im Verband, häufig nur schwache Durchwurzelung; Farbveränderung durch Sulfidverwitterung möglich
dCmineralischer Auftragshorizont bei Deckkulturböden
Emineralischer Auftragshorizont aus aufgetragenem (Heide-)Plaggenmaterial entstanden, mächtiger als Pflugtiefe, in der Regel > 1 Masse -% organischer Substanz
GMineralbodenhorizont mit Grundwassereinfluss und i. d. R. dadurch verursachten bestimmten hydromorphen Merkmalen
GewGw-Horizont, durch Nassbleichung deutlich an Sesquioxiden verarmt
GhorGor-Horizont mit Anreicherung an Humusstoffen
GhrGr-Horizont mit Anreicherung an Humusstoffen
GoG-Horizont, oxidiert, zeitweilig Grundwasser erfüllt, mit > 10 % Flächenanteil Rostflecken, besonders an Aggregatoberflächen und im Grundwasserschwankungsbereich einschl. Schwankungsbereich der Obergrenze des geschlossenen Kapillarraumes entstanden
GorGr-Horizont, teilweise oxidiert, mit < 5 % Flächenanteil Rostflecken nicht an Wurzelbahnen gebunden
GrG-Horizont, reduziert, fast durchgängig Grundwasser erfüllt, keine Rostflecken bis < 5 % Flächenanteil Rostflecken an Wurzelbahnen
GroGo-Horizont, teilweise reduziert, mit 5 - 10 % Flächenanteil Rostflecken
GsoGo-Horizont, mit deutlicher sekundärer Anreicherung von unverfestigtem Brauneisen
GwGo-Horizont, aber aufgrund fehlender Zeichnereigenschaften in z. B. eisenfreien Sanden und Kiesen ohne Oxidationsmerkmale und über einem Gr-Horizont gelegen
Horganischer Horizont mit > 30 Masse-% organischer Substanz (Torf), aus Resten torfbildender Pflanzen an der Oberfläche unter Wasserüberschuss gebildet
HaH-Horizont, Unterbodenhorizont stark entwässerter Moorstandorte; Absonderungsgefüge infolge Schrumpfung und Quellung und teilweiser aerober Zersetzung grob- bis feinpolyedrische Gefügekörper, zum Oberboden feiner werdend
HatH-Horizont, Unterbodenhorizont, Torfschrumpfungshorizont, der zum Untergrund vermittelt; durch Schrumpfung und gehemmte Zersetzung grob-prismatisch gegliedertes Rissgefüge ohne horizontale Bruchlinien zum pedogen unveränderten Torf des Untergrundes
HcaHa-Horizont, mit Sekundärcarbonat angereichert
HcmHm-Horizont, mit Sekundärcarbonat angereichert
HcmpHm-Horizont, mit Sekundärcarbonat angereichert, gepflügt
HcrHr-Horizont, erkennbar mit Sekundärcarbonat angereichert
HctHt-Horizont, mit Sekundärcarbonat angereichert
HctpHt-Horizont, mit Sekundärcarbonat angereichert, geschrumpft, gepflügt
HcvHv-Horizont mit Sekundärcarbonat angereichert
HcvmHm-Horizont, mit Sekundärcarbonat angereichert, vererdet
HcvpHv -Horizont mit Sekundärcarbonat angereichert, gepflügt
HcwHw-Horizont, erkennbar mit Sekundärcarbonat angereichert
HmH-Horizont, Oberbodenhorizont stark entwässerter und/oder intensiv bearbeiteter Moorstandorte; durch intensive aerobe Prozesse der Mineralisierung und Humifizierung verbunden mit häufiger Austrocknung, "vermulmt"
HmpHm-Horizont, gepflügt
HpH-Horizont, der durch regelmäßige Bodenbearbeitung mit dem Pflug geprägt ist
HrH-Horizont, ständig (Grund-)Wasser erfüllt; mit Reduktionsmerkmalen: in der Regel hellere Farbe als der darüber liegende Horizont, bei Luftzutritt nachdunkelnd. Torfart und Zersetzungsgrad sind meist noch ansprechbar
HsH-Horizont, diffus oder nesterförmig mit unverfestigten Sesquioxiden (Raseneisenstein) angereichert
HsrHr-Horizont, diffus oder nesterförmig mit unverfestigten Sesquioxiden (Raseneisenstein) angereichert
HswHw-Horizont, diffus oder nesterförmig mit unverfestigten Sesquioxiden (Raseneisenstein) angereichert
HtH-Horizont, Unterbodenhorizont, Torfschrumpfungshorizont, der zum Untergrund vermittelt
HtpHt -Horizont, gepflügt
HvH-Horizont, Oberbodenhorizont mäßig entwässerter und/oder extensiv bearbeiteter Moorstandorte; durch sekundäre aerobe Prozesse der Mineralisierung und Humifizierung "vererdet"; krümeliges bis feinpolyedrisch-körniges Aggregatgefüge
HvmHm-Horizont, vererdet
HvpHv-Horizont, regelmäßig gepflügt
HwH-Horizont, zeitweilig (Grund-)Wasser erfüllt; im Schwankungsbereich von Stau- und/oder Grundwasser; mit Oxidationsmerkmalen: in der Regel dunklere Farbe als der darunter liegende Horizont. Torfart und Zersetzungsgrad sind meist noch ansprechbar
LOrganischer Horizont aus Ansammlung von nicht und wenig zersetzter Pflanzensubstanz (Förna) an der Bodenoberfläche
MMineralbodenhorizont, entstanden aus fortlaufend sedimentiertem holozänem Solummaterial, vor Umlagerung pedogen veränderte, fluviatile, durch Abspülung an Hängen oder durch Bodenbearbeitung sowie äolisch transportierte Auftragsmasse
Oorganischer Horizont (soweit nicht H- oder F-Horizont) aus organischer Substanz über dem Mineralboden oder über Torf
OfO-Horizont, in dem neben Pflanzenresten die organische Feinsubstanz deutlich hervortritt; ihr Anteil liegt in der Regel zwischen 10 und 70 Vol.-% der Summe von organischer Feinsubstanz und Sprossresten, ohne Wurzelreste und Wurzeln
OhO-Horizont, in dem die organische Feinsubstanz stark überwiegt; sie hat in der Regel einen Anteil von über 70 Vol.-% der Summe von organischer Feinsubstanz und Sprossresten
Rmineralischer Mischhorizont anthropogener Böden, entstanden durch tiefreichende (> 4 dm) Meliorationsmaßnahmen (Rigolen, Tiefumbruch)
Smineralischer Unterbodenhorizont mit Stauwassereinfluss, zeitweilig nass oder entwässert (dann Merkmale reliktisch)
SdS-Horizont, Wasser stauend, i. d. R. 50 bis 70 % Rost- und Bleichflecken und marmoriert, Intensität je nach Zeichnereigenschaften des Bodenmaterials, Aggregatoberflächen gebleicht, Aggregatinneres rostfleckig oder marmoriert
SdwSw-Horizont, schwach Wasser stauend
SewSw-Horizont, durch Nassbleichung gesamter Horizont deutlich sesquioxidverarmt, < 5 % Flächenanteil Rostflecken und/oder Konkretionen; durch Nassbleichung Munsell-Farbwert 4 und mehr sowie Quotient aus Farbwert und Farbtiefe < 2,5
SgS-Horizont, haftnass, mit > 80 % Flächenanteil Nassbleichungs- und Oxidationsmerkmalen sowie Sd-Merkmalen, unscharfe Bleich- und Rostflecken, Luftmangel bereits bei Feldkapazität wegen hohen Anteils an Haftwasser erfüllten Mittelporen
SrdSd-Horizont, mit Reduktionsmerkmalen und ständigem Luftmangel
SrwSw-Horizont, mit lang anhaltender Vernässung (ca. an 200 bis 300 Tagen im Jahr), Reduktionsmerkmale (typisch für Stagnogley), Rostflecken nur an Wurzelbahnen
SwS-Horizont, Stauwasser leitend, zeitweise Stauwasser führend, > 80 % Flächenanteil Nassbleichungsmerkmale (Flecken sowie schwache Nassbleichung des gesamten Horizontes) und Oxidationsmerkmale (Rostflecken sowie Konkretionen)
SwdSd-Horizont, schwach Stauwasser leitend
tGoGo-Horizont, gespittet bei Spittkulturboden
tGwGw-Horizont, gespittet bei Spittkulturboden
uRR-Horizont, tief umgebrochen bei Treposolen (Tiefumbruchböden)
vRR-Horizont, verfehnt bei Fehnkulturböden
wRR-Horizont bei Wölbackerböden

Übergangshorizonte:

Übergangshorizonte können durch Kombination von einem Großbuchstaben mit mehreren Kleinbuchstaben (z. B. Bvt) oder durch Kombination von zwei Großbuchstaben mit zugehörigen Kleinbuchstaben (z. B. Bv-Sw) gebildet werden.

Es ist nicht zulässig, einen von zwei unterschiedlichen Großbuchstaben wegzulassen (z. B. Bvw für Bv-Sw). Wenn zwei Großbuchstaben verwendet werden, wird der Übergang durch einen Bindestrich ("-") deutlich gemacht. Bei Übergangshorizonten aus einem reliktischen oder fossilen Horizont und einem rezenten Horizont wird der Übergang durch ein Pluszeichen ("+") gekennzeichnet (vgl. Abbildung 2).

Abbildung 2: Übergangshorizonte (ausgewählte Beispiele)

Schwach stauwasserleitender, durch Verwitterung und Verlehmung verbraunter B-Horizont der Braunerde Sw-Bv
im Grundwasserschwankungsbereich liegender, als Stauwassersohle wirkender Horizont des Pseudogleys Go-Sd
Reliktischer Ah-Horizont, jetzt schwach oxidierter Reduktionshorizont eines GleyesrAh+Gor
durch Verwitterung schwach verbraunter, schwach verwitterter C-HorizontBv-Cv
Schwach humoser, schwach verwitterter C-HorizontAh-Cv
Schwach mit Sesquioxiden angereicherter, schwach verwitterter C-HorizontBs-Cv
durch Grundwassereinfluß schwach hydromorpher M-HorizontGo-M
Schwach stauwasserleitender, schwach verwitterter C-HorizontSw-Cv
Schwach sauergebleichter und stauwasserleitender M-HorizontSew-M

2.3.3 Feld 26: Bodenart/Torfart (HNBOD)

Art der Angabe:Kürzel

Es werden Angaben zur Torfart, zu Mudden oder zur Bodenart des mineralischen Feinbodens gemacht.

2.3.3.1 Bodenarten des Feinbodens

Die Bestimmung im Gelände erfolgt durch die Fingerprobe (vgl. KA5, S. 142 ff.).

2.3.3.2 Sande

Die Bodenartenuntergruppen der Sande werden nach ihren Fein-, Mittel- und Grobsandanteilen weiter differenziert, vgl. Tabelle 4. Dies kann wichtig sein, da die Unterfraktionen des Sandes unterschiedliche Eigenschaften haben (z. B. Wasserhaushalt).

Tabelle 4: Untergliederung der Bodenartengruppe Sand

SymboleBezeichnungAnteil in Gewichts-% am Feinboden
FeinsandMittelsandGrobsand
fSFeinsand75 - 1000 - 250 - 25
fSmsmittelsandiger Feinsand50 - 7515 - 500 - 35
fSmsgrobsandiger Feinsand50 - 750 - 1510 - 50
mSfsfeinsandiger Mittelsand25 - 5040 - 750 - 35
mS.Mittelsand0 - 2565 - 1000 - 35
mSgsgrobsandiger Mittelsand0 - 2540 - 6510 - 60
gSfsfeinsandiger Grobsand25 - 500 - 4010 - 75
gSmsmittelsandiger Grosand0 - 2515 - 4035 - 85
gSGrobsand0 - 250 - 1560 - 100

2.3.3.3 Torfe und Gemenge aus Torf und Mineralboden

Vereinfachend kann eine der in Tabelle 5 genannten Torfarten angesprochen werden.

Tabelle 5: Werteliste (Feld 26) - Untergliederung der Torfarten

Torfarten
KuerzelKlartext
Haamorpher Torf ohne bestimmbare Pflanzenreste
HhHochmoortorf
HnNiedermoortorf

Bei Mineralbodenbeimengungen erfolgt in Abhängigkeit vom Gehalt an organischer Substanz eine Beschreibung von Gemengen aus Mineralboden und Torf nach Tabelle 6:

Bei Gehalten von < 30 % organischer Substanz wird nur die Bodenart ins Feld 26 eingetragen sowie der Humusgehalt (h1 bis h6) ins Feld 34. Bei Gehalten von 30 - 70 % organischer Substanz werden die jeweilige Torfart durch Komma getrennt mit nachgestellter mineralischer (sandiger, schluffiger, toniger) Beimengung aufgeführt. Eine weitere Quantifizierung innerhalb dieser Bodenartengruppen erfolgt nicht. Bei Gehalten von > 70 % organischer Substanz erfolgt nur die Angabe der Torfart im Feld 26.

Tabelle 6: Beschreibung von Gemengen aus Torf und Mineralboden

Gehalt an organischer SubstanzFeld 26
Bodenart, Torfart
Feld 30 Humositätsgrad (nach von Post)Feld 34 Humusgehalt
< 30 %Bodenart des Fein- und Grobbodensh1 - h6
30-70%Hn..,s oder Hh..,sSandigH1 - H10h7
Hn..,u oder Hh..,uSchluffig
Hn..,t oder Hh..,tTonig
> 70 %Hn.. oder Hh..durchsetzt mit Sand
durchsetzt mit Schluff
durchsetzt mit Ton

2.3.3.4 Mudden

Mudden sind organische oder mit organischer Substanz durchsetzte limnische Sedimente. Je nach Zusammensetzung werden organische (organogene) und organo-mineralische (minerogene) Formen unterschieden. Zwischen beiden gibt es Übergänge. Für die Ziele der Bodenbewertung reicht es aus, die Anwesenheit einer Mudde mit F (Mudden allgemein) zu kennzeichnen.

2.3.4 Feld 30: Humositätsgrad (ZER)

Art der Angabe:Kürzel

Der Humositätsgrad von Torfen wird nach von Post in einer zehnstufigen Skala angegeben. Bei Torflagen einheitlicher Zersetzung muss die Angabe stets eindeutig sein. Die Bestimmung erfolgt durch eine Quetschprobe nach Tabelle 7.

Tabelle 7: Werteliste (Feld 30) - Humositätsgrade von Torfen nach von Post

g_ni_1571_as_2.gif

2.3.5 Feld 34: Humus (HUMUS)

Art der Angabe:Kürzel

Unter Humus wird hier die organische Substanz im Boden verstanden. Die Beurteilung des Gehaltes an organischer Substanz in Gewichts-% erfolgt in erster Linie anhand der Farbe. Der Gehalt wird entsprechend den Kürzeln in Tabelle 8 beschrieben. Torfschichten weisen meist einen Gehalt an organischer Substanz über 30 % (h7) auf. Niedrigere Humusgehalte findet man in mineralischen Auflagen oder in mineralischen Schichten unterhalb der Torfschichten.

Tabelle 8: Werteliste (Feld 34) - Gehalt an organischer Substanz im Boden

KuerzelKlassen der Gehalte an organischer Substanz
h0humusfrei (0 bis < 0,5 %)
h1sehr schwach humos (0,5 % bis 1 %)
h2schwach humos (1 % bis 2 %)
h3mittel humos (2 % bis 4 %)
h4stark humos (4 % bis 8 %)
h5sehr stark humos (8 % bis 15 %)
h6äußerst (extrem) humos, anmoorig (z. B. bei Aa-Horizont) (15 % bis 30 %)
h7Organisch (> 30 %)

2.4 Zur Profilkennzeichnung

Die Angaben zur Profilkennzeichnung enthalten relevante Informationen, die sich aus den vorherigen Beschreibungen zur Aufnahmesituation und Horizont- und Schichtbeschreibung ableiten lassen.

2.4.1 Feld 44: freies Wasser im Bohrstock (WAGUT)

Art der Angabe:Zahl

Es wird die geschätzte Obergrenze des geschlossenen Kapillarraumes in dm unter Geländeoberfläche (GOF) eingetragen. Die Bestimmung erfolgt in der gewonnenen Bohrstock-Probe.

2.4.2 Feld 45: mittlerer Grundwasserhochstand (MHGW)

Art der Angabe:Zahl

Es wird der Grundwasserhochstand des langjährigen Mittels in dm unter Geländeoberfläche (GOF) eingetragen; in der Regel ist dies die Oberkante des ausgewiesenen Go- bzw. Hw-Horizontes.

2.4.3 Feld 46: mittlerer Grundwasserniedrigstand (MNGW)

Art der Angabe:Zahl

Es wird der Grundwasserniedrigstand des langjährigen Mittels in dm unter Geländeoberfläche (GOF) eingetragen; in der Regel ist dies die Oberkante des ausgewiesenen Gr- bzw. Hr-Horizontes.

2.4.4 Feld 48: Bodenkundliche Feuchtestufe (SFEUC)

Art der Angabe:Zahl

Die Bodenkundliche Feuchtestufe kennzeichnet die Feuchtesituation eines Standortes. Zur Ableitung werden der mittlere Grundwasserhochstand (MHGW) und der mittlere Grundwassertiefstand (MNGW) nach Tabelle 9 herangezogen.

Zu Tabelle 9: Der MHGW, der mittlere Grundwasserstand (MGW) und der MNGW werden nach Ad-hoc-AG Boden (2005) in Verbindung mit Bug et al (2020) bestimmt. Die Grundwasserstufen (GWS) werden im Gegensatz zu Ad-hoc-AG Boden (2005) mit zunehmender Trockenheit absteigend nummeriert.

Tabelle 9: Bodenkundliche Feuchtestufe (Feld 48)

GWS1)MHGW1)
(dm u. GOF)
MGW2)
(dm u. GOF)
MNGW3)
(dm u. GOF)
Bodenkundl. Feuchtestufe
G6> GOF< 2< 411
G5< 22 bis < 44 bis < 810
G4< 44 bis < 88 bis < 139
G34 bis < 88 bis < 1313 bis < 168
G28 bis < 1613 bis < 2016 bis ≥ 207
G116 bis < 20≥ 20≥ 206

Mittlerer Grundwasserhochstand (MHGW) = Obergrenze Hw-Horizont.

Mittlerer Grundwasserstand (MGW) = mittlerer Bereich Hw-Horizont.

Mittlerer Grundwassertiefstand (MNGW) = Obergrenze Hr-Horizont.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 19. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 408)