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  • ab 26.04.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 RL AFS-Erl - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen (Richtlinie "Agroforstsysteme")
Redaktionelle Abkürzung
RL AFS-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

Voraussetzung für die Förderung ist,

4.1
dass das Vorhaben auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Sinne des § 4 GAPDZV durchgeführt wird,

4.2
dass sich diese landwirtschaftliche Fläche in Niedersachsen befindet,

4.3
dass der Zuwendungsempfänger die beantragten Flächen rechtskräftig bewirtschaftet,

4.4
dass es sich um die Ersteinrichtung eines Agroforstsystems handelt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 11. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)