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  • ab 26.04.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 RL AFS-Erl

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen (Richtlinie "Agroforstsysteme")
Redaktionelle Abkürzung
RL AFS-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

Diese Liste stellt den aktuellen Stand der Anlage 1 zu § 4 Abs. 2 GAPDZV dar. Sie ist für die hier zu gewährende Landesförderung verbindlich.

Arten von Gehölzpflanzen, deren Anbau bei Agroforstsystemen ausgeschlossen ist

Botanische BezeichnungDeutsche Bezeichnung
Acer negundoEschen-Ahorn
Buddleja davidiiSchmetterlingsstrauch
Fraxinus pennsylvanicaRot-Esche
Prunus serotinaSpäte Traubenkirsche
Rhus typhinaEssigbaum
Robinia pseudoacaciaRobinie
Rosa rugosaKartoffel-Rose
Symphoricarpos albusGewöhnliche Schneebeere
Quercus rubraRoteiche
Paulownia tomentosaBlauglockenbaum

Die Negativliste gilt für Agroforstsysteme, die ab dem 1. 1. 2022 neu angelegt werden.

Darüber hinaus wird auf die weiteren Regelungen des § 4 GAPDZV verwiesen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 11. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)