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  • ab 01.06.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 OK-RdErl - Gemeinsames Lagebild von Polizei und Staatsanwaltschaft über die OK in Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität
Redaktionelle Abkürzung
OK-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

10.1 Allgemeines

Das Lagebild "Organisierte Kriminalität in Niedersachsen" (im Folgenden: Lagebild OK) soll den Zustand und die Erscheinungsformen der OK in Niedersachsen in dem jeweiligen Berichtsjahr möglichst umfassend und verlässlich beschreiben, bewerten und Entwicklungstendenzen aufzeigen. Es soll damit

  • den Strafverfolgungsbehörden die Grundlage für eine realistische, möglichst übereinstimmende Lageeinschätzung des Gefahrenpotenzials und des Umfangs der OK liefern,

  • Rückschlüsse auf polizeiliche und justizielle Aufgabenstellungen, Bekämpfungsmaßnahmen und -ziele ermöglichen,

  • die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, strategische Entscheidungen zur Optimierung der zielgerichteten OK-Bekämpfung zu treffen,

  • die Entscheidung über Schwerpunkte und Prioritäten erleichtern,

  • Empfehlungen an die politische Ebene und den Gesetzgeber geben,

  • eine möglichst effiziente Steuerung der Ressourcen zur Bekämpfung der OK ermöglichen und

  • eine Überprüfung der Effektivität justizieller und polizeilicher Maßnahmen gewährleisten.

Zur Erreichung dieser Zwecke ist das Lagebild OK als ein Produkt der strategischen Auswertung ständig weiterzuentwickeln und den Erscheinungsformen der OK und den Notwendigkeiten einer effektiven Bekämpfung im nationalen und internationalen Zusammenhang anzupassen. Zu einer weiteren Verbesserung der Lagedarstellung ist es erforderlich, die justiziellen und die polizeilichen Daten und Erkenntnisse zusammenzuführen, um so die Erkenntnisgrundlagen über die OK in Niedersachsen zu verbreitern.

10.2 Verfahren zur Erstellung des gemeinsamen Lagebildes

10.2.1 Grundlage des Lagebildes sind die in Niedersachsen bearbeiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit OK-Relevanz. Die OK-Relevanz wird anhand der Definition "Organisierte Kriminalität" der Gemeinsamen Arbeitsgruppe "Justiz/Polizei" aus dem Jahr 1990 i. V. m. den Anlagen 1 und 2 festgestellt.

10.2.2 Gelangt die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass der zugrunde liegende Sachverhalt der OK zuzurechnen ist, so nimmt sie darüber eine Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft vor. Auf polizeilicher Seite ist daran in jedem Fall die Leiterin oder der Leiter der Zentralen Kriminalinspektion oder des zuständigen Dezernates der Abteilung 3 des Landeskriminalamtes zu beteiligen, deren oder dessen Entscheidung für die Polizei auf dieser Ebene maßgeblich ist.

10.2.3 Stimmen Polizei und Staatsanwaltschaft in der Bewertung der OK-Relevanz des Sachverhalts überein, so dokumentieren sie dies und geben dem gesamten Verfahrenskomplex einen Namen, der während der weiteren Verfahrensdauer beibehalten wird und der leichteren Zuordnung in späteren Verfahrensstadien dient.

10.2.4 Bestehen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft bezüglich der OK-Relevanz unterschiedliche Auffassungen, die auf dieser Ebene nicht ausgeräumt werden können, so wird die Entscheidung darüber auf der Ebene des Landeskriminalamtes und der Generalstaatsanwaltschaft Celle - ZOK - herbeigeführt.

10.2.5 Die Polizei erhebt und meldet dem Landeskriminalamt die Lage unter Verwendung des bundeseinheitlich vorgegebenen Rasters und unter Beachtung der darüber hinaus auf Landesebene bestehenden Regelungen. Näheres regelt das Landeskriminalamt im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz.

10.2.6 Die Staatsanwaltschaften berichten zeitnah der Generalstaatsanwaltschaft Celle - ZOK - zu Eingang und Abschluss von OK-Verfahren (siehe Nummer 10.2.3). Maßgeblicher Inhalt dieser Berichte sind die spezifisch justiziellen Erkenntnisse, über die die Polizei nicht verfügt sowie neue, von den bisherigen polizeilichen Informationen abweichende Erkenntnisse, z. B. über die Effektivität der angewandten Ermittlungsmethoden, den Verlauf des gerichtlichen Verfahrens, die Herkunft und Verbindungen der Haupttäterinnen und Haupttäter, Vermögensabschöpfungen, Rechtshilfe oder Besonderheiten im Strafvollzug.

Die Erfassung der justiziellen Daten wird im Einzelnen von der Generalstaatsanwaltschaft Celle - ZOK - geregelt.

10.2.7 Das Landeskriminalamt stellt sicher, dass die Daten aus OK-Verfahrenskomplexen des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des Zolls, soweit sie in Niedersachsen geführt werden, in das Lagebild einfließen. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle - ZOK - informiert das Landeskriminalamt über diejenigen eingeleiteten OK-Verfahrenskomplexe der niedersächsischen Staatsanwaltschaften, an denen die niedersächsische Polizei nicht beteiligt ist.

10.2.8 Meldeschluss für die zu berücksichtigenden Verfahren ist jeweils der 15. Dezember.

Die Lagemeldungen der Polizei und der Staatsanwaltschaften werden durch das Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Celle - ZOK - zusammengefasst und zu Beginn des Folgejahres gemeinsam bewertet. Sie entscheiden einvernehmlich, ob die gemeldeten Verfahrenskomplexe in das Lagebild OK aufgenommen werden.

10.2.9 Das Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Celle - ZOK - erstellen auf der Grundlage dieser Bewertung den polizeilichen und den justiziellen Teil des gemeinsamen Lagebildes OK und legen ihn zum 15. Mai des jeweiligen Folgejahres dem MI und dem MJ vor. Sie berichten über die dabei gemachten Erfahrungen und die für erforderlich erachteten Änderungen in der Erfassung.

10.2.10 Das Landeskriminalamt teilt davon unabhängig dem Bundeskriminalamt die Daten mit, die zur Erstellung des Bundeslagebildes OK erforderlich sind.

10.2.11 Die Unterrichtung des LT, der Öffentlichkeit und der anderen Länder über das gemeinsame Lagebild OK erfolgt einvernehmlich durch das MI und das MJ.

10.2.12 Das Landeskriminalamt versendet das Lagebild an die Landeskriminalämter der anderen Länder, das Bundeskriminalamt, den Zoll und die Bundespolizei. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle - ZOK - leitet das Lagebild bundesweit an alle übrigen Generalstaatsanwaltschaften weiter.