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  • ab 01.06.2016 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 OK-RdErl - Generelle Indikatoren zur Erkennung OK-relevanter Sachverhalte*)

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität
Redaktionelle Abkürzung
OK-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

1. Vorbereitung und Planung der Tat

  • präzise Planung,

  • Anpassung an Markterfordernisse durch Ausnützen von Marktlücken, Erkundungen von Bedürfnissen und Ähnliches,

  • Arbeit auf Bestellung,

  • hohe Investitionen, z. B. durch Vorfinanzierung aus nicht erkennbaren Quellen,

  • Verschaffung und Nutzung legaler Einflusssphären,

  • Vorhalten von Ruheräumen im Ausland.

2. Ausführung der Tat

  • präzise und qualifizierte Tatdurchführung,

  • Verwendung verhältnismäßig teurer oder schwierig einzusetzender wissenschaftlicher Mittel und Erkenntnisse,

  • Tätigwerden von Spezialistinnen oder Spezialisten (auch aus dem Ausland),

  • arbeitsteiliges Zusammenwirken,

  • Einsatz von polizeilich "unbelasteten" Personen,

  • Konstruktion schwer durchschaubarer Firmengeflechte.

3. Finanzgebaren

  • Einsatz von Geldmitteln ungeklärter Herkunft im Zusammenhang mit Investitionen,

  • überwiegendes Nutzen von virtuellen Währungen als Bezahlsystem (bei gleichzeitigem Einsatz entsprechender Mixingsysteme),

  • Inkaufnahme von Verlusten bei Gewerbebetrieben,

  • Diskrepanz zwischen dem Einsatz finanzieller Mittel und dem zu erwartenden Gewinn,

  • Auffälligkeiten bei Geldanlagen, z. B. beim Kauf von Immobilien oder sonstigen Sachwerten, die in keinem Verhältnis zum Einkommen stehen.

4. Verwertung der Beute

  • Rückfluss in den legalen Wirtschaftskreislauf,

  • Veräußerung im Rahmen eigener (legaler) Wirtschaftstätigkeiten,

  • Maßnahmen der Geldwäsche.

5. Konspiratives Täterverhalten

  • Gegenobservation,

  • Abschottung,

  • Decknamen,

  • Codierung in Sprache und Schrift,

  • Verwendung modernster technischer Mittel zur Umgehung polizeilicher Überwachungsmaßnahmen.

6. Täterverbindungen oder Tatzusammenhänge

  • überregional,

  • national,

  • international.

7. Gruppenstruktur

  • hierarchischer Aufbau,

  • ein nicht ohne weiteres erklärbares Abhängigkeits- oder Autoritätsverhältnis zwischen mehreren Tatverdächtigen,

  • internes Sanktionssystem.

8. Hilfe für Gruppenmitglieder

  • Fluchtunterstützung,

  • Beauftragung bestimmter Anwältinnen oder Anwälte und deren Honorierung durch Dritte,

  • Aufwendung größerer Barmittel im Rahmen der Verteidigung,

  • hohe Kautionsangebote,

  • Bedrohung und Einschüchterung von Verfahrensbeteiligten,

  • Unauffindbarkeit von zuvor verfügbaren Zeuginnen und Zeugen,

  • ängstliches Schweigen von Betroffenen,

  • überraschendes Benennen von Entlastungszeuginnen und Entlastungszeugen,

  • Betreuung in der Untersuchungshaft oder Strafhaft,

  • Versorgung von Angehörigen,

  • Wiederaufnahme nach der Haftentlassung.

9. Korrumpierung

  • Einbeziehung in das soziale Umfeld der Täterinnen und Täter,

  • Herbeiführen von Abhängigkeiten (z. B. durch Sex, verbotenes Glücksspiel, Zins- und Kreditwucher),

  • Zahlung von Bestechungsgeldern, Überlassung von Ferienwohnungen, Luxusfahrzeugen usw.

10. Monopolisierungsbestrebungen

  • "Übernahme" von Geschäftsbetrieben und Teilhaberschaften,

  • Führung von Geschäftsbetrieben durch Strohleute,

  • Kontrolle bestimmter Geschäftszweige,

  • "Schutzgewährung" gegen Entgelt.

11. Öffentlichkeitsarbeit

  • gesteuerte oder tendenziöse Veröffentlichungen, die von einem bestimmten Tatverdacht ablenken,

  • systematischer Versuch der Ausnutzung gesellschaftlicher Einrichtungen (z. B. durch auffälliges Mäzenatentum).

Generelle Indikatoren sind allgemein kennzeichnende Merkmale. Spezielle Indikatoren werden unter Einbeziehung zusätzlicher Erkenntnisse zu deliktspezifischen Handlungsformen und Gruppenstrukturen erarbeitet.