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  • ab 01.06.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 OK-RdErl - Schutz der Ermittlungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität
Redaktionelle Abkürzung
OK-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Dem Schutz der Ermittlungen kommt in Verfahren wegen OK besonders hohe Bedeutung zu. Ihm muss durch Ermittlungsbehörden und Justizvollzugsanstalten Rechnung getragen werden.

Um das vorrangige Ermittlungsziel (vgl. Nummer 4.1) nicht zu gefährden, ist sicherzustellen, dass

  • ausschließlich unmittelbar an den Ermittlungen Beteiligte Kenntnis von Maßnahmen der verdeckten Informationsgewinnung erlangen und

  • in den mit der Bekämpfung der OK befassten Dienststellen oder Organisationseinheiten alle Voraussetzungen für den Schutz der Ermittlungen gegeben sind.

Die Rechte der Verteidigung bleiben unberührt.