Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 10.06.1996, Az.: 12 L 1726/96
Gruppengerichtete Verfolgung; Sri Lanka; Tamilen; Verfolgungsmaßnahmen durch die LTTE; Staatliche Gewalt; Zurechnung zum Staat
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 10.06.1996
- Aktenzeichen
- 12 L 1726/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13196
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0610.12L1726.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Oldenburg (Oldenburg) 03.11.1995 - 2 A 3881/95
- nachfolgend
- BVerwG - 02.12.1996 - AZ: BVerwG 9 B 489.96
Rechtsgrundlagen
- Art. 16a Abs. 1 GG
- § 51 Abs. 1 AuslG
Fundstelle
- ND MBl 1997, 940
Amtlicher Leitsatz
1. Der Senat hält unter Berücksichtigung neuer Erkenntnismittel und der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Frankfurt/Oder und Kassel an seiner Rechtsprechung fest, daß ab dem Jahre 1994 tamilische Volkszugehörige in Sri Lanka nicht einer gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt gewesen sind.
2. Verfolgungsmaßnahmen durch die LTTE sind asylrechtlich nicht relevant, da die LTTE in Sri Lanka Staatsgewalt nicht ausübt.
3. Solche Maßnahmen sind nicht den srilankischen Staatsorganen zuzurechnen.
4. Verläßt ein tamilischer Volkszugehöriger das von der LTTE beherrschte Gebiet wegen einer Verfolgung durch die LTTE, so gilt für die asylrechtlich relevante Beurteilung von Maßnahmen srilankischer Staatsorgane der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und nicht der herabgestufte Maßstab.