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Abschnitt 2 HTIFördErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
Redaktionelle Abkürzung
HTIFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

2.1 Zielsetzung der Förderung von HTI ist es, aus innovativen Ideen und Forschungsergebnissen marktfähige Produkte zu entwickeln oder potentialreiche Start-ups zu akzelerieren. Gegenstand der Förderung ist daher

  • die Implementierung der Struktur und der Betrieb der HTI sowie

  • die Ausschreibung von Inkubationsprojekten sowie Akzelerationsvorhaben; bei Inkubationsprojekten umfasst die Förderung auch Ausgaben zum Lebensunterhalt der zu Betreuenden in Form eines personenbezogenen Stipendiums sowie

  • Programme zur unternehmerischen Ausbildung der zu Betreuenden oder Start-ups. Dies kann beispielsweise durch internes Coaching im HTI, Mentoring durch Unternehmerpersönlichkeiten, Workshops und Vorträge geschehen.

2.2 Die HTI sind grundsätzlich themenoffen, die Themenbereiche Quantentechnologie, Künstliche Intelligenz, Agrar und Ernährung, Lifesciences und Biotechnologie, Mobilität, Robotik sowie Produktionstechnologie stehen allerdings im besonderen Landesinteresse. Je Technologiefeld und Themenbereich wird maximal ein HTI gefördert.

Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Nummer 8 des Erlasses vom 23. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1103)