Anlage 4 12. RÄndStV - Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien
Bibliographie
- Titel
- Zwölfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
- Redaktionelle Abkürzung
- 12. RÄndStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(zu § 11d Abs. 5 Satz 4 des Rundfunkstaatsvertrages)
- 1.
Anzeigenportale, Anzeigen oder Kleinanzeigen,
- 2.
Branchenregister und -Verzeichnisse,
- 3.
Preisvergleichsportale sowie Berechnungsprogramme (z. B. Preisrechner, Versicherungsrechner),
- 4.
Bewertungsportale für Dienstleistungen, Einrichtungen und Produkte,
- 5.
Partner-, Kontakt-, Stellen-, Tauschbörsen,
- 6.
Ratgeberportale ohne Sendungsbezug,
- 7.
Business-Networks,
- 8.
Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne von § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes,
- 9.
Wetten im Sinne von § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
- 10.
Softwareangebote, soweit nicht zur Wahrnehmung des eigenen Angebots erforderlich,
- 11.
Routenplaner,
- 12.
Verlinkung ohne redaktionelle Prüfung; Verlinkungen sollen ausschließlich der unmittelbaren Ergänzung, Vertiefung oder Erläuterung eines Eigeninhalts (auch von Beteiligungsunternehmen) dienen und nicht unmittelbar zu Kaufaufforderungen führen,
- 13.
Musikdownload von kommerziellen Fremdproduktionen,
- 14.
Spieleangebote ohne Sendungsbezug,
- 15.
Fotodownload ohne Sendungsbezug,
- 16.
Veranstaltungskalender (sendungsbezogene Hinweise auf Veranstaltungen sind zulässig),
- 17.
Foren, Chats ohne Sendungsbezug und redaktionelle Begleitung; Foren, Chats unter Programm- oder Sendermarken sind zulässig. Foren und Chats dürfen nicht inhaltlich auf Angebote ausgerichtet sein, die nach den Nummern 1 bis 16 unzulässig sind.