Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 13.11.1996, Az.: 2 U 207/96

Ansprüche aus der Fahrzeugversicherung; Beurteilung von Bremsschäden in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB); Einstufung eines Schadens im Fall des Aufprallens eines Sattelaufliegers auf einen Sattelzug nach Betriebsschaden oder Bremsschaden; Behandlung von Schäden an einer Zugmaschine mit Anhänger durch ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
13.11.1996
Aktenzeichen
2 U 207/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 22128
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1996:1113.2U207.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
LG Oldenburg - AZ: 13 O 423/96

Fundstellen

  • NJW-RR 1997, 283 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1997, 997-998 (Volltext mit amtl. LS)
  • zfs 1997, 142 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Betriebsschäden an Kraftfahrzeugen sind Schäden, die nur Auswirkung des konkreten Betriebsrisikos sind, die also durch Ereignisse und Umstände hervorgerufen werden, denen das Kraftfahrzeug im Rahmen seiner vorgesehenen konkreten Verwendungsart üblicherweise ausgesetzt ist. Unter Betriebsschäden sind daher gemeinhin solche Schäden zu verstehen, die durch normale Abnutzung, durch Material- oder Bedienungsfehler an dem Fahrzeug oder seinen Teilen entstehen.

  2. 2.

    Bremsschäden an Kraftfahrzeugen sind solche Schäden, die durch das Bremsen unmittelbar am Fahrzeug entstehen.

  3. 3.

    Bei Zugmaschine und Anhänger eines Sattelzugs ist aus der starren Verbindung aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers einer Fahrzeugversicherung nicht zwangsläufig auf eine Betriebseinheit im technischen Sinn zu schließen.