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Art. 5 STVVBStV - Betreuungspakete, Leistungsscheine und Projekte (1)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen
Redaktionelle Abkürzung
STVVBStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
61100

(1) Der Staatsvertrag stellt einen Rahmenvertrag dar.

(2) Die miteinander im Zusammenhang stehenden Aufgaben der Betreuung von einzelnen oder mehreren IT-Verfahren sollen in Betreuungspaketen zusammengefasst werden.

(3) Hinsichtlich der einzelnen Betreuungspakete werden zwischen den Ländern Leistungsscheine abgeschlossen, in denen insbesondere der Personaleinsatz festgelegt wird.

(4) Die Übernahme der Betreuung und die Einführung eines IT-Verfahrens sind grundsätzlich nach einheitlichem Vorgehen in Form eines länderübergreifenden Projektes durchzuführen.