Art. 12 NDiszNeuOG - Neubekanntmachung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- NDiszNeuOG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20412
Das Justizministerium wird ermächtigt, das Niedersächsische Richtergesetz in der ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.