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  • ab 01.01.2006 (aktuelle Fassung)

Art. 12 NDiszNeuOG - Neubekanntmachung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechts
Redaktionelle Abkürzung
NDiszNeuOG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20412

Das Justizministerium wird ermächtigt, das Niedersächsische Richtergesetz in der ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.