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  • ab 21.03.2001 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 VReformGHinw - 1. Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge

Bibliographie

Titel
Versorgungsreformgesetz 1998; weitere Hinweise
Redaktionelle Abkürzung
VReformGHinw,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046108

Durch das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19.12.2000 (BGBl. I S. 1786) sind u.a.das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), das Versorgungsreformgesetz 1998 und das Versorgungsreform-Änderungsgesetz (VReformÄndG) geändert worden. Im Wesentlichen wurden die durch das VReformÄndG im In-Kraft-Treten hinausgeschobenen Regelungen über Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder aufgrund von Schwerbehinderung - im Einklang mit der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - modifiziert. Mit der Einführung dieser Versorgungsabschläge ist gleichzeitig eine verbesserte Bewertung der Zurechnungszeit bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit verbunden.

Außerdem wurde die Sonderregelung zum Hinzuverdienst für Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit im Ruhestand durch Aufhebung des § 53a BeamtVG abgeschafft und der Besitzstandsschutz bei erneuter Zurruhesetzung nach einer Reaktivierung durch Neufassung des § 85a BeamtVG verbessert.

Das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge ist mit Ausnahme der Neuregelung der Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht (§ 62a BeamtVG) am 1.1.2001 in Kraft getreten. Zur Durchführung der in den Artikeln 1 bis 3 des Gesetzes enthaltenen versorgungsrechtlichen Regelungen werden folgende Hinweise gegeben: