Anlage 1 ZustVO-FinB - Sachliche und örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Besteuerungsverfahren für die Bezirke anderer Finanzämter - mit Ausnahme der Vollstreckung in bewegliche Sachen durch ihre Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten -

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-FinB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

(zu § 2 Abs. 1)

Nr.Finanzamtsachlich zuständig fürörtlich zuständig für die Bezirke der folgenden anderen Finanzämter
1AurichErbschaftsteuer und Schenkungsteuer Emden
Leer (Ostfriesland)
Norden
Wittmund
2Bad BentheimBesteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes) alle niedersächsischen Finanzämter
3Braunschweig-AltewiekringErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBraunschweig-Wilhelmstraße
Goslar
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
Besteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung des Grundbesitzes -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von einem anderen als dem Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße gesondert festgestellt werden Braunschweig-Wilhelmstraße
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtBraunschweig- Wilhelmstraße
Gifhorn
Goslar
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
4Braunschweig-WilhelmstraßeBesteuerung der Unternehmensträger von Zuckerfabriken und Zuckervertriebsgesellschaften alle niedersächsischen Finanzämter
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigenBraunschweig-Altewiekring
Gifhorn
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
5HamelnLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigenAlfeld (Leine)
Hildesheim
Holzminden
Stadthagen
6Hannover-Land IBesteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung des Grundbesitzes -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von anderen als den Finanzämtern Hannover-Mitte, Hannover-Nord und Hannover-Süd gesondert festgestellt werden Hannover-Mitte
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtBurgdorf
Hameln
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Stadthagen
7Hannover-MitteErbschaftsteuer und Schenkungsteuer Burgdorf
Hameln
Hannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Nienburg (Weser)
Sulingen
Syke
Stadthagen
Besteuerung der Reisegewerbetreibenden Hannover-Nord
Hannover-Süd
8Hannover-NordSteuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist Alfeld (Leine)
Bad Gandersheim
Braunschweig-Altewiekring
Braunschweig-Wilhelmstraße
Buchholz in der Nordheide
Burgdorf
Celle
Cuxhaven
Gifhorn
Goslar
Göttingen
Hameln
Hannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
Helmstedt
Herzberg am Harz
Hildesheim
Holzminden
Lüchow
Lüneburg
Nienburg (Weser)
Northeim
Osterholz-Scharmbeck
Peine
Rotenburg (Wümme)
Soltau
Stade
Stadthagen
Sulingen
Syke
Uelzen
Verden (Aller)
Wesermünde
Winsen (Luhe)
Wolfenbüttel
Zeven
Besteuerung Hannover-Mitte
-der Körperschaften, Hannover-Süd
-der Besitzunternehmen anderer Rechtsform (insbesondere gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften) bei Betriebsaufspaltungen,
-der Gesellschaften in der Form
der GmbH & Co KG,
der AG & Co KG, einer sonstigen Personengesellschaft oder Gemeinschaft, soweit diese durch eine zugehörige Körperschaft geleitet oder beherrscht wird oder mit ihr wirtschaftlich eng verbunden ist, und
der atypischen stillen Gesellschaft
sowie der daran maßgeblich beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschafter,
-der Organträger im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft,
auch hinsichtlich der Verwaltung der Lohnsteuer, der Kapitalertragsteuer und des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen
Besteuerung der beschränkt Steuerpflichtigen Hannover-Mitte
Hannover-Süd
Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteueralle niedersächsischen Finanzämter
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigenHannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
für im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ansässige Unternehmer
- für die Umsatzsteuer
- für die Besteuerung der Unternehmen des Baugewerbes einschließlich des Steuerabzugs vom Arbeitslohn
- für die Arbeitnehmerüberlassung des Baugewerbes
alle Finanzämter im Bundesgebiet
9Hannover-SüdGrunderwerbsteuer, Einheitsbewertung des GrundbesitzesHannover-Mitte
Hannover-Nord
10Herzberg am HarzLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigenBad Gandersheim
Göttingen
Goslar
Northeim
11HildesheimErbschaftsteuer und SchenkungsteuerAlfeld (Leine)
Bad Gandersheim
Göttingen
Herzberg am Harz
Holzminden
Northeim
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtAlfeld (Leine)
Holzminden
12Leer (Ostfriesland)Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen Aurich
Emden
Norden
Wilhelmshaven
Wittmund
Beiträge für die Landwirtschaftskammer von Betrieben der Küstenfischerei oder der kleinen Hochseefischereialle niedersächsischen Finanzämter
13Lingen (Ems)Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen Bad Bentheim
Papenburg
Quakenbrück
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtBad Bentheim
Papenburg
Quakenbrück
14LüneburgErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBuchholz in der Nordheide
Celle
Gifhorn
Lüchow
Soltau
Uelzen
Winsen (Luhe)
15Nienburg (Weser)Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigenBurgdorf
Sulingen
Syke
16NortheimBetriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtBad Gandersheim
Göttingen
Herzberg am Harz
17Oldenburg (Oldenburg)Erbschaftsteuer und SchenkungsteuerCloppenburg
Delmenhorst
Nordenham
Vechta
Westerstede
Wilhelmshaven
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen Cloppenburg
Delmenhorst
Nordenham
Westerstede
Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist Aurich
Bad Bentheim
Cloppenburg
Delmenhorst
Emden
Leer (Ostfriesland)
Lingen (Ems)
Norden
Nordenham
Osnabrück-Land
Osnabrück-Stadt
Papenburg
Quakenbrück
Vechta
Westerstede
Wilhelmshaven
Wittmund
18Osnabrück-LandBesteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung des Grundbesitzes -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von einem anderen als dem Finanzamt Osnabrück-Stadt gesondert festgestellt werdenOsnabrück-Stadt
19Osnabrück-StadtLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen Osnabrück-Land
Vechta
Erbschaftsteuer und SchenkungsteuerBad Bentheim
Lingen (Ems)
Osnabrück-Land
Papenburg
Quakenbrück
20Rotenburg (Wümme)Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtSoltau
Verden (Aller)
Zeven
21SoltauLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigenBuchholz in der Nordheide
Celle
Lüchow
Lüneburg
Uelzen
Winsen (Luhe)
22StadeErbschaftsteuer und Schenkungsteuer Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Rotenburg (Wümme)
Verden (Aller)
Wesermünde
Zeven
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Rotenburg (Wümme)
Verden (Aller)
Wesermünde
Zeven
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtBuchholz in der Nordheide
Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Wesermünde
23SykeBetriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtNienburg (Weser)
Sulingen
24UelzenBetriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt Celle
Lüchow
Lüneburg
Winsen (Luhe)
25VechtaBetriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtCloppenburg
Delmenhorst
Osnabrück-Land
Osnabrück-Stadt
26WesterstedeBetriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtAurich
Emden
Leer (Ostfriesland)
Norden
Nordenham
Oldenburg (Oldenburg)
Wilhelmshaven
Wittmund