Anlage 1 ZustVO-FinB - Sachliche und örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Besteuerungsverfahren für die Bezirke anderer Finanzämter - mit Ausnahme der Vollstreckung in bewegliche Sachen durch ihre Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten -
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-FinB
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20120
(zu § 2 Abs. 1)
Nr. | Finanzamt | sachlich zuständig für | örtlich zuständig für die Bezirke der folgenden anderen Finanzämter | |
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1 | Aurich | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Emden Leer (Ostfriesland) Norden Wittmund | |
2 | Bad Bentheim | Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes) | alle niedersächsischen Finanzämter | |
3 | Braunschweig-Altewiekring | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Braunschweig-Wilhelmstraße Goslar Helmstedt Peine Wolfenbüttel | |
Besteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung des Grundbesitzes -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von einem anderen als dem Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße gesondert festgestellt werden | Braunschweig-Wilhelmstraße | |||
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Braunschweig- Wilhelmstraße Gifhorn Goslar Helmstedt Peine Wolfenbüttel | |||
4 | Braunschweig-Wilhelmstraße | Besteuerung der Unternehmensträger von Zuckerfabriken und Zuckervertriebsgesellschaften | alle niedersächsischen Finanzämter | |
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Braunschweig-Altewiekring Gifhorn Helmstedt Peine Wolfenbüttel | |||
5 | Hameln | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Alfeld (Leine) Hildesheim Holzminden Stadthagen | |
6 | Hannover-Land I | Besteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung des Grundbesitzes -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von anderen als den Finanzämtern Hannover-Mitte, Hannover-Nord und Hannover-Süd gesondert festgestellt werden | Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd | |
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Burgdorf Hameln Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd Stadthagen | |||
7 | Hannover-Mitte | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Burgdorf Hameln Hannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Nord Hannover-Süd Nienburg (Weser) Sulingen Syke Stadthagen | |
Besteuerung der Reisegewerbetreibenden | Hannover-Nord Hannover-Süd | |||
8 | Hannover-Nord | Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist | Alfeld (Leine) Bad Gandersheim Braunschweig-Altewiekring Braunschweig-Wilhelmstraße Buchholz in der Nordheide Burgdorf Celle Cuxhaven Gifhorn Goslar Göttingen Hameln Hannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Süd Helmstedt Herzberg am Harz Hildesheim Holzminden Lüchow Lüneburg Nienburg (Weser) Northeim Osterholz-Scharmbeck Peine Rotenburg (Wümme) Soltau Stade Stadthagen Sulingen Syke Uelzen Verden (Aller) Wesermünde Winsen (Luhe) Wolfenbüttel Zeven | |
Besteuerung | Hannover-Mitte | |||
- | der Körperschaften, | Hannover-Süd | ||
- | der Besitzunternehmen anderer Rechtsform (insbesondere gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften) bei Betriebsaufspaltungen, | |||
- | der Gesellschaften in der Form der GmbH & Co KG, der AG & Co KG, einer sonstigen Personengesellschaft oder Gemeinschaft, soweit diese durch eine zugehörige Körperschaft geleitet oder beherrscht wird oder mit ihr wirtschaftlich eng verbunden ist, und der atypischen stillen Gesellschaft sowie der daran maßgeblich beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschafter, | |||
- | der Organträger im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft, | |||
auch hinsichtlich der Verwaltung der Lohnsteuer, der Kapitalertragsteuer und des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen | ||||
Besteuerung der beschränkt Steuerpflichtigen | Hannover-Mitte Hannover-Süd | |||
Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer | alle niedersächsischen Finanzämter | |||
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Hannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Süd | |||
für im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ansässige Unternehmer - für die Umsatzsteuer - für die Besteuerung der Unternehmen des Baugewerbes einschließlich des Steuerabzugs vom Arbeitslohn - für die Arbeitnehmerüberlassung des Baugewerbes | alle Finanzämter im Bundesgebiet | |||
9 | Hannover-Süd | Grunderwerbsteuer, Einheitsbewertung des Grundbesitzes | Hannover-Mitte Hannover-Nord | |
10 | Herzberg am Harz | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Bad Gandersheim Göttingen Goslar Northeim | |
11 | Hildesheim | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Alfeld (Leine) Bad Gandersheim Göttingen Herzberg am Harz Holzminden Northeim | |
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Alfeld (Leine) Holzminden | |||
12 | Leer (Ostfriesland) | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Aurich Emden Norden Wilhelmshaven Wittmund | |
Beiträge für die Landwirtschaftskammer von Betrieben der Küstenfischerei oder der kleinen Hochseefischerei | alle niedersächsischen Finanzämter | |||
13 | Lingen (Ems) | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Bad Bentheim Papenburg Quakenbrück | |
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Bad Bentheim Papenburg Quakenbrück | |||
14 | Lüneburg | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Buchholz in der Nordheide Celle Gifhorn Lüchow Soltau Uelzen Winsen (Luhe) | |
15 | Nienburg (Weser) | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Burgdorf Sulingen Syke | |
16 | Northeim | Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Bad Gandersheim Göttingen Herzberg am Harz | |
17 | Oldenburg (Oldenburg) | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Cloppenburg Delmenhorst Nordenham Vechta Westerstede Wilhelmshaven | |
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Cloppenburg Delmenhorst Nordenham Westerstede | |||
Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist | Aurich Bad Bentheim Cloppenburg Delmenhorst Emden Leer (Ostfriesland) Lingen (Ems) Norden Nordenham Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt Papenburg Quakenbrück Vechta Westerstede Wilhelmshaven Wittmund | |||
18 | Osnabrück-Land | Besteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung des Grundbesitzes -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von einem anderen als dem Finanzamt Osnabrück-Stadt gesondert festgestellt werden | Osnabrück-Stadt | |
19 | Osnabrück-Stadt | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Osnabrück-Land Vechta | |
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Bad Bentheim Lingen (Ems) Osnabrück-Land Papenburg Quakenbrück | |||
20 | Rotenburg (Wümme) | Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Soltau Verden (Aller) Zeven | |
21 | Soltau | Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Buchholz in der Nordheide Celle Lüchow Lüneburg Uelzen Winsen (Luhe) | |
22 | Stade | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer | Cuxhaven Osterholz-Scharmbeck Rotenburg (Wümme) Verden (Aller) Wesermünde Zeven | |
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen | Cuxhaven Osterholz-Scharmbeck Rotenburg (Wümme) Verden (Aller) Wesermünde Zeven | |||
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Buchholz in der Nordheide Cuxhaven Osterholz-Scharmbeck Wesermünde | |||
23 | Syke | Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Nienburg (Weser) Sulingen | |
24 | Uelzen | Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Celle Lüchow Lüneburg Winsen (Luhe) | |
25 | Vechta | Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Cloppenburg Delmenhorst Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt | |
26 | Westerstede | Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei oder Tierhaltung gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt | Aurich Emden Leer (Ostfriesland) Norden Nordenham Oldenburg (Oldenburg) Wilhelmshaven Wittmund |