Anlage 1 ZustVO-FinB - Sachliche und örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Besteuerungsverfahren für die Bezirke anderer Finanzämter - mit Ausnahme der Vollstreckung in bewegliche Sachen durch ihre Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten -

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-FinB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

(zu § 2 Abs. 1)

Nr.Finanzamtsachlich zuständig fürörtlich zuständig für die Bezirke der folgenden anderen Finanzämter
1Aurich-WittmundErbschaftsteuer und SchenkungsteuerEmden-Norden
Leer (Ostfriesland)
2Bad BentheimBesteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes) alle niedersächsischen Finanzämter
3Braunschweig-AltewiekringErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBraunschweig-Wilhelmstraße
Goslar-Bad Gandersheim
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
Besteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung und Bewertung nach dem Bewertungsgesetz -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von einem anderen als dem Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße gesondert festgestellt werden Braunschweig-Wilhelmstraße
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten-und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtBraunschweig- Wilhelmstraße
Gifhorn
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
4Braunschweig-WilhelmstraßeBesteuerung der Unternehmensträger von Zuckerfabriken und Zuckervertriebsgesellschaftenalle niedersächsischen Finanzämter
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenBraunschweig-Altewiekring
Gifhorn
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
5HamelnLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenHildesheim-Alfeld
Holzminden
Stadthagen
6Hannover-Land IBesteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung und Bewertung nach dem Bewertungsgesetz -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von anderen als den Finanzämtern Hannover-Mitte, Hannover-Nord und Hannover-Süd gesondert festgestellt werdenHannover-Mitte
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten-und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtBurgdorf
Hameln
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Stadthagen
7Hannover-MitteErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBurgdorf
Hameln
Hannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Nienburg (Weser)
Sulingen
Syke
Stadthagen
Besteuerung der ReisegewerbetreibendenHannover-Nord
Hannover-Süd
Bearbeitung von ELSTER Steuerkontoabfragen, soweit nicht in den Vollmachten zur Steuerkontoabfrage die Berufsträger-User-ID der bevollmächtigten Steuerberaterin oder des bevollmächtigten Steuerberaters genannt werden.alle niedersächsischen Finanzämter
8Hannover-NordSteuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist Braunschweig-Altewiekring
Braunschweig-Wilhelmstraße
Buchholz in der Nordheide
Burgdorf
Celle
Cuxhaven
Gifhorn
Goslar-Bad Gandersheim
Göttingen
Hameln
Hannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
Helmstedt
Hildesheim-Alfeld
Holzminden
Lüneburg
Nienburg (Weser)
Northeim-Herzberg am Harz
Osterholz-Scharmbeck
Peine Rotenburg (Wümme)
Soltau
Stade
Stadthagen
Sulingen
Syke
Uelzen-Lüchow
Verden (Aller)
Wesermünde
Winsen (Luhe)
Wolfenbüttel
Zeven
BesteuerungHannover-Mitte
-der Körperschaften, Hannover-Süd
-der Besitzunternehmen anderer Rechtsform (insbesondere gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften) bei Betriebsaufspaltungen,
-der Gesellschaften in der Form
der GmbH & Co KG,
der AG & Co KG,
einer sonstigen Personengesellschaft oder Gemeinschaft, soweit diese durch eine zugehörige Körperschaft geleitet oder beherrscht wird oder mit ihr wirtschaftlich eng verbunden ist, und
der atypischen stillen Gesellschaft sowie
der daran maßgeblich beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschafter,
-der Organträger im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft,
auch hinsichtlich der Verwaltung der Lohnsteuer, der Kapitalertragsteuer und des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen
Besteuerung der beschränkt SteuerpflichtigenHannover-Mitte
Hannover-Süd
Besteuerung in Fällen der §§ 7 bis 14, 15 und 18 des Außensteuergesetzesalle niedersächsischen Finanzämter
Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteueralle niedersächsischen Finanzämter
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenHannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
9Hannover-SüdGrunderwerbsteuer, Einheitsbewertung und Bewertung nach dem BewertungsgesetzHannover-Mitte
Hannover-Nord
10Hildesheim-AlfeldErbschaftsteuer und SchenkungsteuerGöttingen
Holzminden
Northeim-Herzberg am Harz
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtHolzminden
11Leer (Ostfriesland)Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Aurich-Wittmund
Emden-Norden
Wilhelmshaven
Beiträge für die Landwirtschaftskammer von Betrieben der Küstenfischerei oder der kleinen Hochseefischereialle niedersächsischen Finanzämter
12Lingen (Ems)Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Bad Bentheim
Papenburg
Quakenbrück
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten-und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtBad Bentheim
Papenburg
Quakenbrück
13LüneburgErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBuchholz in der Nordheide
Celle
Gifhorn
Soltau
Uelzen-Lüchow
Winsen (Luhe)
14Nienburg (Weser)Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenBurgdorf
Sulingen
Syke
15Northeim-Herzberg am HarzLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenGoslar-Bad
Gandersheim
Göttingen
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtGoslar-Bad
Gandersheim
Göttingen
16Oldenburg (Oldenburg)Erbschaftsteuer und SchenkungsteuerCloppenburg
Delmenhorst
Nordenham
Vechta
Westerstede
Wilhelmshaven
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Cloppenburg
Delmenhorst
Nordenham
Westerstede
Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist Aurich-Wittmund
Bad Bentheim
Cloppenburg
Delmenhorst
Emden-Norden
Leer (Ostfriesland)
Lingen (Ems)
Nordenham
Osnabrück-Land
Osnabrück-Stadt
Papenburg
Quakenbrück
Vechta
Westerstede
Wilhelmshaven
17Osnabrück-LandBesteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung und Bewertung des Grundbesitzes nach dem Bewertungsgesetz -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von einem anderen als dem Finanzamt Osnabrück-Stadt gesondert festgestellt werdenOsnabrück-Stadt
18Osnabrück-StadtLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Osnabrück-Land
Vechta
Erbschaftsteuer und SchenkungsteuerBad Bentheim
Lingen (Ems)
Osnabrück-Land
Papenburg
Quakenbrück
19Rotenburg (Wümme)Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtSoltau
Verden (Aller)
Zeven
20SoltauLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenBuchholz in der Nordheide
Celle
Lüneburg
Uelzen-Lüchow
Winsen (Luhe)
21StadeErbschaftsteuer und Schenkungsteuer Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Rotenburg (Wümme)
Verden (Aller)
Wesermünde
Zeven
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Rotenburg (Wümme)
Verden (Aller)
Wesermünde
Zeven
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtBuchholz in der Nordheide
Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Wesermünde
22SykeAußenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten-und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtNienburg (Weser)
Sulingen
23Uelzen-LüchowAußenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten-und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt Celle
Lüneburg
Winsen (Luhe)
24VechtaAußenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten-und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtCloppenburg
Delmenhorst
Osnabrück-Land
Osnabrück-Stadt
25WesterstedeAußenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten-und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührtAurich-Wittmund
Emden-Norden
Leer (Ostfriesland)
Nordenham
Oldenburg (Oldenburg)
Wilhelmshaven