Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 49 ZRHO - Zustellung an fremde Staaten oder ausländische Diplomaten

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

Für Zustellungen an einen fremden Staat oder ausländische Diplomaten findet § 54 Anwendung.