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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 6 ZP-Statistik - Katalog der Sachgebietsschlüssel Landgerichte - Verfahren erster Instanz -

Bibliographie

Titel
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)
Amtliche Abkürzung
ZP-Statistik
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29401

Zivilkammer

10Bau-/Architektensachen (ohne Architektenhonorarsachen)
11Verkehrsunfallsachen
12Kaufsachen
13Arzthaftungssachen
14Reisevertragssachen
15Miet-/Kredit-/Leasingsachen
16Haftung von Personen (ohne Arzt- und Architektenhaftungssachen) und Honorarforderungen von Personen, für die eine besondere Honorarordnung gilt
17Auseinandersetzungen von Gesellschaften
18gewerblicher Rechtsschutz (ohne technische Schutzrechte, Sachgebiet 29)
19Staatshaftungssachen (einschließlich Enteignungsentschädigung)
20Sachenrechtsbereinigung und Boden-/Grundstücksrecht betreffend die neuen Länder
21sonstige gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (ohne Sachgebiet 17)
26Wohnungseigentumssachen betreffend Klagen Dritter
27Kapitalanlagesachen
28Ansprüche aus Versicherungsverträgen (ohne Verkehrsunfallsachen)
29technische Schutzrechte
30Kartellsachen
32Auskunftsrechtliche Anordnung nach § 101 Absatz 9 UrhG
33Fluggastrechtesachen
39sonstiger Verfahrensgegenstand

Kammer für Handelssachen

40Handelsvertretersachen
41gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
42Bausachen
43Markensachen
44Wettbewerbssachen
45Kartellsachen
46Verfahren nach dem SpruchG
50sonstiger Verfahrensgegenstand

sonstige Kammern

60Baulandsachen nach dem BauGB (Baulandkammer)
61Entschädigungssachen nach dem BEG (Entschädigungskammer)
62Wiedergutmachungssachen nach dem BWKAusl (Wiedergutmachungskammer)
70sonstiger Verfahrensgegenstand

Erläuterungen:

Zu allen Sachgebieten:

Bei abgetretenen Forderungen ist das Ursprungsrecht maßgeblich, zum Beispiel bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Inkassounternehmen.

Zu 10:

1Eine Bausache liegt vor, wenn das Verfahren Forderungen aus Werk- oder Werklieferungsverträgen betrifft, die auf Grund von Bauvorhaben geschlossen worden sind, insbesondere wenn der Schwerpunkt der Streitigkeit in einem Streit um bauwerkbezogene Mängel (§ 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB) liegt. 2Hierunter fallen auch Verfahren betreffend Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen im Baurecht.

Zu 11:

einschließlich der Ansprüche aus Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen

Zu 12:

In diesem Sachgebiet sind Streitigkeiten zu erfassen, die den Kauf von körperlichen Gegenständen (Sachen), Rechten und sonstigen Gegenständen, zum Beispiel Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, Wertpapiere, Praxen freier Berufe, Unternehmen, betreffen (§§ 433, 453 BGB).

Zu 14:

Eine Reisevertragssache liegt vor, wenn das Verfahren Forderungen aus einem Pauschalreisevertrag, aus einer Reisevermittlung oder aus einer Vermittlung verbundener Reiseleistungen zum Gegenstand hat (§§ 651a, 651v, 651w BGB).

Zu 16:

zum Beispiel Haftung von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, Honorarforderungen von Ärzten, Architekten, Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe; Vergütungs- und Entschädigungsregelungen der Justiz, zum Beispiel JVEG, VBVG, InsVV, ZwVwV, sind nicht als Honorarordnungen im Sinne des Sachgebietskatalogs anzusehen

Zu 17:

In diesem Sachgebiet sind Auseinandersetzungen zu erfassen, die vor der Zivilkammer nach der ZPO zu behandeln sind, insbesondere nach Auflösung einer Gesellschaft oder nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters.

Zu 18:

zum Beispiel Wettbewerbssachen

Zu 21 und 41:

1In diesen Sachgebieten sind Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Mitgliedern einer Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft, zum Beispiel AG, KGaA, SE, GmbH, OHG, KG, EWiV, oder einer anderen Personenvereinigung, zum Beispiel GbR, Partnerschaft, Genossenschaft, Verein, zwischen dieser und ihren Mitgliedern, Vertretungs- und Aufsichtsorganen oder zwischen dem stillen Gesellschafter und dem Inhaber des Handelsgeschäfts im Zusammenhang mit der Gründung, dem laufenden Betrieb, der Insolvenz und der Abwicklung zu erfassen, die nach der ZPO zu behandeln sind. 2Streitigkeiten, die unter das Sachgebiet 17 fallen, sind hier nicht zu erfassen.

Zu 27:

Rechtsstreitigkeiten, mit denen der Ersatz eines aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens oder ein Erfüllungsanspruch aus Vertrag, der auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz beruht, geltend gemacht wird, sowie Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft, sofern für diese ein an die Allgemeinheit gerichteter Prospekt herausgegeben worden ist.

Zu 28:

Verfahren nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), zum Beispiel auch Einforderung von Versicherungsbeiträgen durch die Versicherung

Zu 29:

Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Arbeitnehmererfindungen und Topografieschutzrechte

Zu 30 und 45:

In diesen Sachgebieten sind Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 102 EnWG) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 87 GWB) zu erfassen.

Zu 33:

In diesem Sachgebiet sind Ansprüche eines Fluggastes gegenüber einem Luftfahrtunternehmen zu erfassen, die im Zusammenhang mit der mangelhaften Durchführung eines Fluges stehen, insbesondere nach der Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004) und aus dem Montrealer Übereinkommen über die Haftung von Luftfahrtunternehmen (Beschluss 2001/539/EG über den Abschluss des Übereinkommens durch die Europäische Gemeinschaft).

Zu 46:

In diesem Sachgebiet sind Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) zu erfassen.

Zu 60:

BauGB = Baugesetzbuch

Zu 61:

BEG = Gesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

Zu 62:

BWKAusl = Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland