Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 9 AbSBORdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Berufliche Orientierung an allgemein bildenden Schulen
Redaktionelle Abkürzung
AbSBORdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Dieser RdErl. tritt am 1.10.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

Dabei gelten folgende Übergangsregelungen für das Schuljahr 2018/19:

  1. 1.

    Für die Gymnasien und Gesamtschulen, die sich für das Verfahren "Kompetenzanalyse Profil AC Niedersachsen" entscheiden, finden die Qualifizierungen der Lehrkräfte im Schuljahr 2018/19 statt.

  2. 2.

    Für Schülerinnen und Schüler, die im neunjährigen Bildungsgang das Abitur an einem Gymnasium oder einer nach Schulformen gegliederten Kooperativen Gesamtschule ablegen und bereits ein Schülerbetriebspraktikum im 9. oder 10. Schuljahrgang durchlaufen haben, kann das Schülerbetriebspraktikum in Schuljahrgang 11 entfallen.

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 17. September 2018 (SVBl. S. 556, 710)