Abschnitt 5 eFZ-SchuleRdErl
Bibliographie
- Titel
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Tätigkeiten im schulischen Bereich
- Redaktionelle Abkürzung
- eFZ-SchuleRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
Bei der Einstellung von Studienabsolventinnen und -absolventen in den Vorbereitungsdienst gilt die Nummer 1 entsprechend. Sofern es im Nachrückverfahren um Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu sehr kurzfristigen Einstellungen kommt, müssen die künftigen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst entsprechend der Nummer 3 die Beantragung des Führungszeugnisses nach der Einstellungszusage belegen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 10 des Runderlasses vom 1. September 2020 (SVBl. S. 544)