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  • ab 01.10.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 eFZ-SchuleRdErl

Bibliographie

Titel
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Tätigkeiten im schulischen Bereich
Redaktionelle Abkürzung
eFZ-SchuleRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Bei der Einstellung von Studienabsolventinnen und -absolventen in den Vorbereitungsdienst gilt die Nummer 1 entsprechend. Sofern es im Nachrückverfahren um Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu sehr kurzfristigen Einstellungen kommt, müssen die künftigen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst entsprechend der Nummer 3 die Beantragung des Führungszeugnisses nach der Einstellungszusage belegen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 10 des Runderlasses vom 1. September 2020 (SVBl. S. 544)