§ 94 ZRHO - Form und Sprache des Ersuchens
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
- Amtliche Abkürzung
- ZRHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31020000000001
Das Ersuchen muss unter Verwendung des Formblatts in Anhang I der EG-Zustellungsverordnung erstellt sein. Die vorgedruckten Teile können in jeder im Anwendungsbereich der EG-Zustellungsverordnung existierenden Amtssprache abgefasst sein. Die Eintragungen in das Formblatt müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Sind die Eintragungen in einer anderen Sprache vorgenommen worden, kann das Ersuchen gemäß Ziffer 9.2.2. des Formblatts in Anhang I der EG-Zustellungsverordnung unerledigt an die Übermittlungsstelle zurückgesandt werden (Artikel 6 Absatz 3 der EG-Zustellungsverordnung).