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Anlage 2b ZustVO-FinB - Grenzen für Umsatzerlöse und den steuerlichen Gewinn bei Unternehmen im Sinne des § 3 Satz 1 Nr. 4

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-FinB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

(zu § 3 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2)

BetriebsartGrenzen
HandelsbetriebUmsatzerlöse über 8 600 000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 335 000 Euro
FertigungsbetriebUmsatzerlöse über 5 200 000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 300 000 Euro
anderer LeistungsbetriebUmsatzerlöse über 6 700 000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 400 000 Euro
land- oder forstwirtschaftlicher BetriebUmsatzerlöse über 1 200 000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 185 000 Euro