Anlage 2b ZustVO-FinB - Grenzen für Umsatzerlöse und den steuerlichen Gewinn bei Unternehmen im Sinne des § 3 Satz 1 Nr. 4
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-FinB
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20120
(zu § 3 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2)
Betriebsart | Grenzen |
---|---|
Handelsbetrieb | Umsatzerlöse über 8 600 000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 335 000 Euro |
Fertigungsbetrieb | Umsatzerlöse über 5 200 000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 300 000 Euro |
anderer Leistungsbetrieb | Umsatzerlöse über 6 700 000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 400 000 Euro |
land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb | Umsatzerlöse über 1 200 000 Euro oder steuerlicher Gewinn über 185 000 Euro |