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  • ab 01.02.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 JMA-AV - Öffentlichkeitsarbeit

Bibliographie

Titel
Medien und Öffentlichkeitsarbeit der Justiz
Redaktionelle Abkürzung
JMA-AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22610

9.1 Die Pressesprecherinnen und Pressesprecher leisten regionale Öffentlichkeitsarbeit in ihrem Einzugsgebiet. Vor allem gerichtliche Entscheidungen, die das alltägliche Lebensumfeld betreffen, können als Orientierungshilfe dienen und sind deshalb besonders zur Veröffentlichung in den Medien geeignet.

9.2 Die Pressestellen und Behördenleitungen sorgen für die Weiterleitung und Verteilung von Informationsmaterial der niedersächsischen Justiz an die Öffentlichkeit.