Abschnitt 7 EB NAVO-Sek I - Zu § 8
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB NAVO-Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- EB NAVO-Sek I
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
7.1 Die Zeugnisse und Bescheide sind nach dem Muster der Anlagen 1 bis 5 auszufertigen.
7.2 Das Zeugnis oder der Bescheid trägt das Datum der abschließenden Sitzung des Prüfungsausschusses.