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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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Nds. DVO-WeinR,NI - Niedersächsische Durchführungsverordnung-Weinrecht
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Nds. DVO-WeinR,NI - Niedersächsische Durchführungsverordnung-Weinrecht
Nds. DVO-WeinR,NI - Niedersächsische Durchführungsverordnung-Weinrecht
§ 1 Nds. DVO-WeinR, Wiederbepflanzung (§ 6 Abs. 2 und 6 des Weingesetzes)
§ 2 Nds. DVO-WeinR, Kontrolle der Angabe von Rebsorte und Erntejahr bei Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung und ohne geschützte geografische Angabe (§ 24 Abs. 5 Nr. 1 des Weingesetzes)
§ 3 Nds. DVO-WeinR, Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds (§ 44 Abs. 1 des Weingesetzes)
§ 4 Nds. DVO-WeinR, Vereinfachte Buchführung (§ 11 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung)
§ 5 Nds. DVO-WeinR, Genehmigung des Buchführungsverfahrens (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 der Wein-Überwachungsverordnung)
§ 6 Nds. DVO-WeinR, Herbstbuch (§ 14 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung)
§ 7 Nds. DVO-WeinR, Meldungen über Rebflächen, Erntemengen und Bestände (§ 29 Abs. 3 der Wein-Überwachungsverordnung und § 7e Abs. 3 des Weingesetzes)
§ 8 Nds. DVO-WeinR, Meldungen über önologische Verfahren (§ 30 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 1 der Wein-Überwachungsverordnung)
§ 9 Nds. DVO-WeinR, Ordnungswidrigkeiten (§ 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Weingesetzes)
§ 10 Nds. DVO-WeinR, Inkrafttreten
Anlage Nds. DVO-WeinR, Herbstbuch