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  • ...1. denen eine Bewertung einer Leistung im Rahmen einer berufsbezogenen Prüfung zugrunde liegt, 2. die von Schulen oder nach § 27 des Niedersächsischen Schulgesetzes erlassen werden, die von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) im Rahmen der ihr nach dem Gesetz über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen übertragenen Aufgaben erlassen werden...

    Rechtsstand: 01.07.2017 | VORIS Nummer: 30000


  • ...sowie Vorschriften über die Darstellung des Planinhalts, insbesondere über einheitlich zu verwendende Planzeichen und ihre Bedeutung, zu erlassenDas Regionale Raumordnungsprogramm wird vom Träger der Regionalplanung als Satzung erlassen;...

    Rechtsstand: 06.07.2022 | VORIS Nummer: 23100


  • ...1. denen eine Bewertung einer Leistung im Rahmen einer berufsbezogenen Prüfung zugrunde liegt, 2. die von Schulen oder nach § 27 des Niedersächsischen Schulgesetzes erlassen werden, die von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) im Rahmen der ihr nach dem Gesetz über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen übertragenen Aufgaben erlassen werden...

    Rechtsstand: 01.10.2016 | VORIS Nummer: 30000


  • ...1. denen eine Bewertung einer Leistung im Rahmen einer berufsbezogenen Prüfung zugrunde liegt, 2. die von Schulen oder nach § 27 des Niedersächsischen Schulgesetzes erlassen werden, die von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) im Rahmen der ihr nach dem Gesetz über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen übertragenen Aufgaben erlassen werden...

    Rechtsstand: 31.12.2014 | VORIS Nummer: 30000


  • ...sowie Vorschriften über die Darstellung des Planinhalts, insbesondere über einheitlich zu verwendende Planzeichen und ihre Bedeutung, zu erlassenDas Regionale Raumordnungsprogramm wird vom Träger der Regionalplanung als Satzung erlassen;...

    Rechtsstand: 29.11.2017 | VORIS Nummer: 23100


  • ...10.3 Die zuständige oberste Landesbehörde kann im Einvernehmen mit dem MF und dem LRH abweichende Vorschriften über Bestandsverzeichnisse erlassen. 10.2 Die zuständige oberste Landesbehörde kann für besondere Bereiche weitergehende Vorschriften über Bestandsverzeichnisse erlassen....

    Rechtsstand: 01.05.2016 | VORIS Nummer: 64100


  • ...4. einer Vorschrift einer aufgrund des § 21 Abs. 4 oder des § 27 Abs. 2 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt, soweit die Verordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.Eine solche Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Verordnung vor dem 1. Juni 1970 erlassen worden ist...

    .......

    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 28200040000000


  • ...4. einer Vorschrift einer auf Grund des § 21 Abs. 4 oder des § 27 Abs. 2 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt, soweit die Verordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.Eine solche Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Verordnung vor dem 1. Juni 1970 erlassen worden ist...

    .......

    Rechtsstand: 01.01.2002 | VORIS Nummer: 28200040000000


  • ...Auf der Grundlage des § 68 Abs. 1 Satz 1 LFGB kann die zuständige Behörde im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften des LFGB und den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften zulassen...

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    Rechtsstand: 01.04.2021 | VORIS Nummer: 78500


  • ...Aufgrund des § 5 GEKN vom 7. 12. 2012 (Nds. GVBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. 9. 2017 (Nds. GVBl. S. 340), wird folgende Regelung über die Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN) erlassen:...

    Rechtsstand: 01.01.2021 | VORIS Nummer: 21067


  • ...10.3 Die zuständige oberste Landesbehörde kann im Einvernehmen mit dem MF und dem LRH abweichende Vorschriften über Bestandsverzeichnisse erlassen. 10.2 Die zuständige oberste Landesbehörde kann für besondere Bereiche weitergehende Vorschriften über Bestandsverzeichnisse erlassen....

    Rechtsstand: 07.02.1996 | VORIS Nummer: 64100


  • ...(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Verwaltungsakte, die nach § 13 Abs. 1 bis 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs erlassen werden....

    Rechtsstand: 01.07.2017 | VORIS Nummer: 30000