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  • ...Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlichen Antriebssystemen im ÖPNV) Bibliographie Titel Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlichen Antriebssystemen im ÖPNV)...

    Rechtsstand: 08.05.2024 | VORIS Nummer: 93200


  • ...Abschnitt 1 ÖPNVFzKUASysErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Bibliographie Titel Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Fahrzeuge mitRedaktionelle Abkürzung ÖPNVFzKUASysErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 08.05.2024 | VORIS Nummer: 93200


  • ...Abschnitt 4 ÖPNVFzKUASysErl - Zuwendungsvoraussetzungen Bibliographie Titel Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Fahrzeuge mitRedaktionelle Abkürzung ÖPNVFzKUASysErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 08.05.2024 | VORIS Nummer: 93200


  • ...Abschnitt 8 ÖPNVFzKUASysErl - Schlussbestimmungen Bibliographie Titel Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Fahrzeuge mit klimaschonendenRedaktionelle Abkürzung ÖPNVFzKUASysErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 08.05.2024 | VORIS Nummer: 93200


  • ...Ausführungshinweise zur Fischhygiene der Länder Niedersachsen und Bremen für die Überwachungsbehörden zur Durchführung der amtlichen Kontrollen der betrieblichen EigenkontrollenBibliographie Titel Ausführungshinweise zur Fischhygiene der Länder Niedersachsen und Bremen für die Überwachungsbehörden zur Durchführung der amtlichen Kontrollen der betrieblichen Eigenkontrollen...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 78560


  • ...Abschnitt 1 FischHygAHRdErl - Anwendungsbereich, Zweck Bibliographie Titel Ausführungshinweise zur Fischhygiene der Länder Niedersachsen und Bremen für die Überwachungsbehörden zur Durchführung der amtlichen Kontrollen der betrieblichen EigenkontrollenRedaktionelle Abkürzung FischHygAHRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 78560


  • ...Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch) Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 1 WieVoSch - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie nach den Vorschriften der Mitteilung der Kommission Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 2 WieVoSch - Gegenstand der Förderung Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 2.1 Gefördert werden Maßnahmen zum Schutz von im Grünland brütenden Wiesenvogelarten, für die Niedersachsen eine besondere nationale und internationale Verantwortung trägt und die hier inzwischen...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 3 WieVoSch - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 3.1 Zuwendungen können gewährt werden für:...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 4 WieVoSch - Zuwendungsvoraussetzungen Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 4.1 Es werden nur Maßnahmen auf Grünlandflächen in den in Niedersachsen ausgewiesenen Vogelschutzgebieten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie sowie zusätzlich in Gebieten von landesweiter Bedeutung für...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 5 WieVoSch - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt...

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    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100