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...§ 32 WO-EwZ - Wählerverzeichnis Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 Die Aufstellung des Wählerverzeichnisses, das nur die Beschäftigten der Dienststelle enthält, und die Entscheidung über Einsprüche ist Aufgabe der örtlichen Wahlvorstände...
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Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 33 WO-EwZ - Wahlausschreiben Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Der örtliche Wahlvorstand ergänzt das Wahlausschreiben des Wahlvorstands der Einrichtung durch folgende Angaben:...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 34 WO-EwZ - Bekanntmachungen Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 Die Bekanntmachungen der Wahlvorschläge ( § 14 ) und der Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ( § 12 ) sind in derselben Weise wie das Wahlausschreiben von den örtlichen...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 35 WO-EwZ - Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die einzelnen Dienststellen und für die Einrichtung insgesamtBibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 36 WO-EwZ - Einholung der Bestätigung für die Mitglieder Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Die Einrichtung holt nach Ablauf der in § 25 Abs. 1 Satz 3 genannten Frist die Bestätigung der zuständigen Stelle über die Wahl der betriebsangehörigen sowie der sonstigen Vertreterinnen...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 37 WO-EwZ - Einholung der Bestätigung für die Ersatzmitglieder Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) 1 Für die Bestätigung der Ersatzmitglieder gilt § 36 entsprechend. 2 Zusätzlich sind der für die Bestätigung zuständigen Stelle die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis (...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 38 WO-EwZ - Bekanntmachung Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 1 Die Einrichtung gibt die Namen der nach den §§ 36 und 37 bestätigten Vertreterinnen oder Vertreter sowie der Ersatzmitglieder bekannt. 2 § 24 gilt entsprechend....
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 39 WO-EwZ - Berechnung von Fristen Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 1 Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen gelten die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) . 2 Als Sonntag oder staatlich anerkannter Feiertag im Sinne des...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 40 WO-EwZ - Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. *)...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...Landesarbeitsgericht Niedersachsen Beschl. v. 25.01.2016, Az.: 12 TaBV 81/15 Mitbestimmung beim Einsatz von Lokführern eines Personaldienstleisters auf Güterzügen der Arbeitgeberin; Unbegründeter Feststellungsantrag des Betriebsrats bei fehlender betrieblicher EingliederungBibliographie Gericht LAG Niedersachsen Datum 25.01.2016 Aktenzeichen 12 TaBV 81/15 Entscheidungsform Beschluss...
Entscheidungsdatum: 25.01.2016
...Landesarbeitsgericht Niedersachsen Urt. v. 17.11.2014, Az.: 12 Sa 864/14 Unwirksame Kündigung eines Betriebsratsmitglied wegen Schließung einer Betriebsabteilung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Funktionalität des "Grafik-Designs" als eigene "Betriebsabteilung" einesUnwirksame Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Schließung einer Betriebsabteilung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Funktionalität des "Grafik-Designs" als eigene "Betriebsabteilung" eines Zeitungsverlages...
Entscheidungsdatum: 17.11.2014
...Landesarbeitsgericht Niedersachsen Beschl. v. 10.11.2014, Az.: 8 TaBV 120/13 Mitbestimmung bei der Personalplanung in psychiatrischen Kliniken;Überlassung von Stichtagserhebungen zur Festlegung des Budgets zwischen den Vertragsparteien der Pflegesatzvereinbarung;...
Entscheidungsdatum: 10.11.2014