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...§ 13 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, für die nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind, führt das Schiedsamt als Gütestelle das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche und über...
Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 14 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin eine Wohnung hat...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 16 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 Die Schiedsperson ist von der Ausübung ihres Amtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:...
Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 17 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Die Schiedsperson wird nicht oder nicht weiter tätig, wenn...
Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 21 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens sowie dessen Rücknahme sind bei der Schiedsperson schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 22 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und veranlasst die Ladung der Parteien....
Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 23 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Die Parteien haben in dem anberaumten Termin persönlich zu erscheinen...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 24 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) War die oder der Betroffene ohne Verschulden gehindert, die Frist nach § 23 Abs. 4 Satz 2 einzuhalten, so ist ihr oder ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren....
Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 26 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 Die Verhandlung vor dem Schiedsamt ist mündlich und nicht öffentlich...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 28 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 Jede Partei kann vor dem Schiedsamt mit einem Beistand erscheinen...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 29 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige, die freiwillig erschienen sind, können gehört werden...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 30 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Über jede Schlichtungsverhandlung ist ein Protokoll in deutscher Sprache aufzunehmen....
Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000