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  • ...Anlage 1 AVO-GOBAK - Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach mit mehreren PrüfungsteilenBibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)...

    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 1 AVO-GOBAK - Arten der Abschlüsse Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOBAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) Diese Verordnung regelt den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des schulischen Teils der Fachhochschulreife an öffentlichen Schulen und anerkannten Ersatzschulen...

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    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 4 AVO-GOFAK - Leistungsbewertung Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOFAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) Die Benotung und deren Umsetzung in Punktzahlen richtet sich in der gymnasialen Oberstufe nach § 7 VO-GO , im Fachgymnasium nach § 6 der Anlage 9 zu § 36 BbS-VO und im Abendgymnasium und im Kolleg...

    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...Anlage 6 AVO-GOBAK - Kolleg: Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation Bibliographie TitelVerordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)...

    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)...

    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 28 AVO-GOFAK - Übergangsregelungen Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOFAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) 1 Für Schülerinnen und Schüler des Fachgymnasiums sind für die Abiturprüfungen 2009 und 2010 § 4 Abs. 2 , § 8 Abs. 2 , § 14 Abs. 2 , § 15 Abs. 3 und 4 , § 17 Abs. 2 Nr. 2 sowie die Anlagen 1 b ,...

    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...Anlage 4 AVO-GOBAK - Berufliches Gymnasium: Einbringungsverpflichtung für die Gesamtqualifikation BibliographieTitel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)...

    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 14 AVO-GOBAK - Feststellung der Ergebnisse der Abiturprüfung Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOBAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) Die Prüfungskommission stellt nach dem Ergebnis der Benotungen durch die Fachprüfungsausschüsse die Punktzahlen fest, die der Prüfling in der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erworben hat...

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    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 15 AVO-GOFAK - Gesamtqualifikation Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOFAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) Die Punktsumme bestimmter Schulhalbjahresergebnisse in einzelnen Fächern zuzüglich der Punktsumme der Prüfungsleistungen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 10 ergibt die Punktzahl der Gesamtqualifikation...

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    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...Verordnung über die Aufnahme bekenntnisfremder Schülerinnen und Schüler in Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses (Bekenntnisschulen-Aufnahmeverordnung) Bibliographie Titel Verordnung über die Aufnahme bekenntnisfremder Schülerinnen und Schüler in Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses (Bekenntnisschulen-Aufnahmeverordnung)...

    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 1 BekSch-AufnV - Ausnahme zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern Bibliographie Titel Verordnung über die Aufnahme bekenntnisfremder Schülerinnen und Schüler in Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses (Bekenntnisschulen-Aufnahmeverordnung)Redaktionelle Abkürzung BekSch-AufnV,NI Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410...

    Rechtsstand: 01.08.2011 | VORIS Nummer: 22410


  • ...Anlage 1a AVO-GOFAK - Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach mit mehreren Prüfungsteilen in der gymnasialen Oberstufe und im FachgymnasiumBibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)...

    Rechtsstand: 01.08.2008 | VORIS Nummer: 22410