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Verordnung über die Aufnahme bekenntnisfremder Schülerinnen und Schüler in Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses
(Bekenntnisschulen-Aufnahmeverordnung)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Aufnahme bekenntnisfremder Schülerinnen und Schüler in Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses (Bekenntnisschulen-Aufnahmeverordnung)
Redaktionelle Abkürzung
BekSch-AufnV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Vom 11. August 2011 (Nds. GVBl. S. 278 - VORIS 22410 -)

Aufgrund des § 129 Abs. 3 Satz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2011 (Nds. GVBl. S. 206), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Ausnahme zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern1
Aufnahmeverfahren2
Inkrafttreten3